Koralm-Pumpspeicherkraftwerk: UVP notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden: Das geplante rund 940-MW-leistungsstarke Pumpspeicherkraftwerk im weststeirischen Koralmgebiet benötigt nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Umweltschützer hatten gegen den Feststellungsbescheid des Landes Steiermark Beschwerde eingelegt - mehr dazu in Bau des Koralm-Kraftwerks ohne UVP? (20.05.2016). Nun bekamen sie Recht vom BVwG: Das Projekt sei - entgegen der behördlichen Beurteilung - sehr wohl als Wasserkraftanlage einzustufen, da das Wasser zur Energieerzeugung eingesetzt werden soll.

Zudem handle es sich um zwei Speicher, deren Gesamtkapazität den maßgeblichen Schwellenwert von zehn Mio. Kubikmeter (im UVP-Gesetz 2000, Anhang 1, Anm.) sowie auch den Schwellenwert von zwei Mio. Kubikmeter in der besonderen Lage in einem Schutzgebiet überschreiten. Außerdem werde eine Rodungsfläche von zehn Hektar überschritten.

Entscheidung am 10. August gefallen

Es könne nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen werden, dass im UVP-Gesetz (unter Ziffer 30, Anm.) „alle Wasserkraftanlagen erfasst sind, unabhängig davon, ob eine Talsperre, ein Flussstau oder eine Ausleitung vorliegt“. Die Entscheidung wurde am 10. August getroffen und spielt den Ball zurück an die privaten Projektwerber und das Land Steiermark.

Umweltanwältin zufreiden mit Entscheidung

Die Bauherren müssen nun eine Umweltverträglichkeitserklärung beim Land einreichen und damit die UVP auf den Weg bringen, schilderte die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger, die sich über die Entscheidung des BVwG freut: „Das war mehr als logisch und gerechtfertigt, denn es ist ein Wasserkraftwerk. Wenn nicht das, was sonst?“

Mit Einsprüchen sei zu rechnen

Laut Pöllinger folge nun ein „ganz normales UVP-Verfahren“, in dem auch wieder Nachbarn, Umweltschutzorganisationen und sie als Umweltanwältin Parteistellung bekommen. Es werde zumindest ein Jahr in Anspruch nehmen, müssen doch wieder Sachverständige beauftragt und Verhandlungen angesetzt werden. Auch mit Einsprüchen müsse wieder gerechnet werden.

Ähnlich erfreut wie die Umweltanwältin zeigte sich auch Wolfgang Rehm von der Umweltschutzorganisation Virus. Sie hatten den Feststellungsbescheid neben dem WWF und dem Umweltdachverband beeinsprucht. Rehm sagte: „Die Schnelligkeit der Entscheidung zeigt die Eindeutigkeit.“

Größtes Projekt auf steierischem Strommarkt

Das Projekt ist mit einem Investitionsaufwand von 800 Mio. bis 1 Mrd. Euro eines der größten auf dem österreichischen Strommarkt. Projektwerber ist die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH mit Sitz in Graz. Sie will auf der steirischen Seite der Koralm im Bezirk Deutschlandsberg ein Unterbecken und ein Oberbecken errichten. Der Unterspeicher soll im Talraum des Seebaches entstehen und einen Inhalt von 4,7 Mio. Kubikmeter aufweisen. Der Oberspeicher soll im Bereich zwischen Frauenkogel und Ochsenofen oberhalb der Glitzalm gebaut werden. Dieses Becken soll beim Stauziel 5,5 Mio. Kubikmeter fassen. Für das Vorhaben müssen Rodungen im Ausmaß von etwa 15,13 Hektar eingerechnet werden.

Die Höhendifferenz zwischen beiden Seen soll rund 600 Meter betragen, das Krafthaus mit den Turbinen wäre im Berginneren vorgesehen. Die rund 800 Meter langen und etwa 90 Meter hohen Staumauern sollen keine Betonwände, sondern bepflanzte Naturdämme sein.

Die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH gehört zu 50 Prozent der Mohik-Wertholz GmbH von Alfred Liechtenstein, zu 48 Prozent der Sonnhof Entwicklungs GmbH von Peter Masser und zu je einem Prozent der Andritz Hydro GmbH und der Porr Bau GmbH. Sie wurde im August 2012 gegründet.

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