Tierquälerei: Zehn Monate teilbedingte Haft

Weil er die Rinder seines Nachbarn vergiftet haben soll, ist ein Steirer am Freitag in Graz wegen Tierquälerei und schwerer Sachbeschädigung zu zehn Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Weststeirer gestand, zweimal im Stall des Nachbarn Harnstoff in das Futter der Rinder gemischt zu haben. Eine Videoaufzeichnung hatte den Mann überführt. Im Zentrum der Verhandlung am Grazer Straflandesgericht stand, ob die insgesamt sieben verendeten Rinder des geschädigten Landwirts an einer Überdosis starben. Der Staatsanwalt zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte nicht nur zweimal, sondern über Monate hinweg öfter im Stall des Nachbarn war.

Gestank störte Angeklagten

Der Weststeirer sagte aus, dass ihn der Gestank der Güllegrube des Landwirts gestört habe. Mit dem Untermischen des Harnstoffs ins Futter der Kühe habe er nur die Milchproduktion des Bauern einbrechen lassen wollen. Als ehemaliger Stierzüchter hätte er jedoch wissen müssen, dass eine einmalige oder zweimalige Beigabe von Harnstoff nicht zum Einbruch der Produktion führen könne, so der Staatsanwalt, deshalb sei das Motiv die nachhaltige Vergiftung der Rinder gewesen.

Hauptwohnsitz nicht in Nähe der Landwirtschaft

Der Angeklagte blieb bei seiner Aussage, nur zweimal im Stall gewesen zu sein. „Ich war verzweifelt. Ich wollte irgendeine Aktion setzen.“ Der Anwalt des geschädigten Landwirts stellte diese Verzweiflung infrage: „Wohnen Sie dort überhaupt neben dem Landwirt? Haben Sie dort Ihren Hauptwohnsitz?“ Der Weststeirer verneinte, er sei aber mit der Familie eng verbunden und deshalb öfter dort.

Harnstoff gezielt trächtigen Kühen verabreicht

Nach der Sichtung der Videoaufzeichnung wollte der Staatsanwalt wissen, warum der Angeklagte gezielt nur den trächtigen Kühen den Harnstoff direkt vorgesetzt und lediglich einen kleineren Rest in den Mischkessel für die anderen Kühe gegeben habe. Der ehemalige Stierzüchter sagte, einfach nicht erkannt zu haben, dass diese Kühe trächtig waren. „Sie waren ein Vierteljahrhundert in der Stiermast und erkannten nicht, dass die Kühe trächtig sind? Sie sind doch vom Fach“, sagte die Richterin.

„Tiere haben Angst, Schmerz und Leid“

Die Gutachterin erklärte, dass alle sieben Tiere plötzlich über Nacht gestorben seien und keine Anzeichen von Krankheiten gehabt hätten. Dass nach dem Tod keine Ursache festgestellt werden konnte, sei ein Anzeichen für die Vergiftung mit Harnstoff, die laut der Sachverständigen schon nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar ist. Die Symptome sind schwere Atemnot und Krampfzustände, „die Tiere haben Angst, Schmerz und Leid“, so die Gutachterin.

„Auf Existenz des Milchbauern abgesehen“

In seinem Schlussplädoyer sprach der Staatsanwalt von einem „schäbigen Verhalten“ des Beschuldigten: Er sei auf Kreaturen losgegangen, die nur fressen und Milch geben und ihm nichts getan hätten. Die Tat sei außerdem „besonders boshaft ausgeführt“ worden, der Angeklagte habe es klar auf die Existenz des ohnehin unter Preisdruck stehenden Milchbauern abgesehen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Angeklagte wurde wegen Tierquälerei und schwerer Sachbeschädigung zu zehn Monaten Haft verurteilt, neun davon wurden ihm bedingt nachgesehen. Dem geschädigten Landwirt wurde ein Schadenersatz von gut 16.800 Euro zugesprochen. Der Verteidiger des Weststeirers kündigte volle Berufung an: Man wolle dem Weststeirer die sieben toten Rinder unterschieben - eine Schuld sei jedoch „durch nichts zu beweisen“. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Die Richterin hatte jedoch keinen Zweifel daran, dass der Beschuldigte verärgert war und sich daher „mit nicht legalen Mitteln zur Wehr gesetzt hat“. Er sei zwar nur einmal erwischt worden, aber schon früher sei etwas aufgefallen. Zudem habe der ehemalige Stiermäster Erfahrung mit dem Harnstoff als Futterzugabe.