Frost: Landwirte beantragen Entschädigung

Seit 8. August können bei der Landwirtschaftskammer Anträge auf Entschädigung aufgrund der Ernteausfälle gestellt werden. Die Entscheidung über eine Auszahlung fällt aber erst auf Basis der tatsächlichen Erntemeldung.

Die Entschädigungszahlungen nach der Frost- und Schneedruck-Katastrophe im April sind an strenge Kriterien gekoppelt. Bei Äpfeln und Birnen zum Beispiel muss der Ernteausfall mindestens 50 Prozent, beim Wein mindestens 70 Prozent betragen.

Entschädigung von bis zu 3.900 Euro

„Die beim Wein festgelegte Grenze liegt bei 2.000 Liter Gesamterntemenge pro Hektar. Wenn er darüber ist, fällt er aus dieser Existenzsicherungs-Entschädigung heraus. Wenn er darunter ist, bekommt er die Entschädigung“, erklärt Agrar-Landesrat Johann Seitinger (ÖVP).

Diese Entschädigung liegt, abhängig von der tatsächlichen Ernte, zwischen 3.600 und 3.900 Euro. Viele steirische Winzer befürchten, dass sie nur knapp über der 2.000-Liter-Grenze liegen werden. Für diese Grenzfälle sind keine Ausnahmen geplant.

Anträge fristgerecht einbringen

„Jene die über 2.000 Liter liegen, bekommen keine Entschädigung mehr, weil wir davon ausgehen, dass das auch im Sinne einer Versicherung getragen wird oder auch im Sinne des Betriebsrisikos des Bauern getragen wird“, betont Seitinger. Seit dem 8. August können Anträge auf Entschädigungszahlungen bei den Bezirkskammern eingebracht werden. Hunderte sind bereits eingelangt.

Auszahlungen erst 2017

LK-Präsident Franz Titschenbacher weist darauf hin, dass die gesetzten Fristen einzuhalten sind, ansonsten sei keine Auszahlung möglich: „Für den Obstbau ist die Frist mit 15. September und für den Weinbau mit 15. November anberaumt. Im Obstbau geht es darum, dass Sachverständigen-Gutachten die Grundlage sind und die Schätzer sind gerade intensiv unterwegs. Und im Weinbau gibt es die bis Ende November gesetzlich vorgeschriebenen Erntemeldungen und aufgrund dessen werden dann die Entschädigungen berechnet.“ Die Auszahlung soll dann für den Obstbau mit Jahresbeginn und für den Weinbau ab Februar 2017 erfolgen.

Link: