Erste Beschwerden von Flüchtlingen abgelehnt

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat über die ersten Beschwerden von Flüchtlingen entschieden, die an der Grenze nach Slowenien zurückgewiesen worden sind. In zwei Fällen wurde die Beschwerde abgelehnt.

Nach Angaben der Plattform „Border Crossing Spielfeld“ sollen hunderte Flüchtlinge an der Grenze in Spielfeld zu Unrecht nach Slowenien zurückgeschoben worden sein. Gegen dieses Vorgehen wurde Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebracht - mehr dazu in Zurückweisung von Flüchtlingen vor Gericht (26.6.2016).

Mangelnde Schutzwürdigkeit

Insgesamt wurden dem Gericht fast 30 Fälle zur Entscheidung vorgelegt. Über die ersten zwei Fälle wurde jetzt entschieden, die Beschwerden aber zurückgewiesen. In der Begründung wird auf die mangelnde Schutzwürdigkeit der Betroffenen verwiesen. Denn laut Gericht konnten diese nicht glaubhaft machen, ob und welche Asylgründe für die Aufnahme in Österreich sprechen würden.

Als Fluchtgrund seien vielmehr rein wirtschaftliche Motive vorgebracht worden. Außederdem seien die Betroffenen in beiden Fällen über Slowenien als sicheres Drittland eingereist und hätten auch schon dort einen Asylantrag gestellt.

Weitere Ergebnisse im Herbst

Im Zuge der vorangegangenen Ermittlungsverfahren wurden allerdings auch einige Organisationsmängel festgestellt, etwa, was die angeblich unzureichende Versorgung mit Dolmetschern und Übersetzern betrifft. Ein Aspekt, das in den noch ausstehenden Beschwerdeverfahren Thema werden könnte. Im Herbst sollen laut Landesverwaltungsgericht Steiermark auch diese Verfahren abgeschlossen sein.