Prozess um versuchten Mord an Nebenbuhler

Ein 42-Jähriger hat sich am Mittwoch wegen versuchten Mordes an seinem Nebenbuhler vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten müssen. Der Angeklagte fühlt sich unschuldig. Der Prozess wurde auf kommende Woche vertagt.

Während der Staatsanwalt von Eifersucht und Rivalität spricht, berichtet der gebürtige Nigerianer von Notwehr. Das Opfer erlitt unter anderem einen Bauchstich mit teilweisem Darmaustritt und musste notoperiert werden.

Aufenthaltsbewilligungen komplizierten Ehe

Seit 2009 ist der Nigerianer mit einer Österreicherin verheiratet. Zusammen lebten sie in London, 2014 wollten sie zusammen nach Südafrika ziehen. Dort bekam seine Frau, mit der er auch zwei Söhne hat, jedoch keine Aufenthaltsbewilligung.

Daher reiste die Mutter mit den Kindern zurück nach Graz, während ihr Mann noch in Afrika bleiben musste, bis er die Genehmigung bekam, nachzureisen. Als er diese im Sommer 2015 erhielt, überraschte er seine Frau in Graz. Doch bei ihr war in der Zwischenzeit ein Landsmann des 42-Jährigen eingezogen.

„Nur ein Mitbewohner“

„Ich fragte sie, wer dieser Mann ist, aber sie sagte, er sei nur ein Mitbewohner. Er schlief im Fernsehzimmer“, erklärte der Angeklagte der Richterin und den Geschworenen. Am Anfang habe er sich damit abgefunden, aber später kamen ihm Zweifel an den Angaben seiner Frau.

Im Oktober wollte das Paar mit den Kindern gemeinsam nach Wien fahren. Als sie schon aus dem Haus waren, wollte der Beschuldigte noch einmal zurück, da er sein Mobiltelefon vergessen hatte. Der andere Mann war allein im Haus und es kam zur blutigen Auseinandersetzung.

Eifersucht und Rivalität als Motiv

Für den Staatsanwalt war das vergessene Mobiltelefon nur ein Vorwand: „Er ging durch die Hintertür hinein und sagte laut dem Opfer, dass er schon lange auf den Augenblick gewartet habe.“ Der 42-Jährige habe seinem Nebenbuhler daraufhin einen „wuchtigen Bauchstich“ versetzt und anschließend versucht, das Messer im Bauch hochzuziehen. Anschließend soll er dem Opfer noch zwei Stiche ins Gesicht verpasst haben. „Er hatte die Absicht, seinen Kontrahenten auszulöschen“, war der Ankläger überzeugt. Das Motiv liege auf der Hand: Eifersucht und Rivalität.

Angeklagter fühlt sich unschuldig

Der Verteidiger des Nigerianers führte Notwehr als Begründung an. Diese sei auch möglich, selbst wenn der eigentliche Angreifer schlimmere Verletzungen als das Opfer der ursprünglichen Attacke davongetragen hat - so wie es in diesem Fall gewesen sei. Der Beschuldigte gab außerdem an, sich nicht schuldig zu fühlen: Der neue Freund seiner Frau sei mit einem Messer auf ihn zugegangen. Er habe aber die Hand des Mannes ergreifen können und sie gegen dessen Bauch gerichtet und zugestoßen.

Zuvor habe ihm sein Nebenbuhler gesagt, dass er seine Pläne mit der Frau zerstört habe, weil er aus Afrika zurückgekommen sei. „Das haben Sie bisher aber noch nicht ausgesagt“, meinte die Richterin. „Ich hatte es vergessen“, erklärte der Beschuldigte.

„Keinerlei Absicht ihn zu töten“

Nach der Attacke will sich der Angeklagte in einem Schockzustand befunden haben. Es sei zu weiteren Gerangel gekommen, aber „ich hatte keinerlei Absicht ihn zu töten“, beteuerte der Nigerianer. Er gestand ein, dass er anders hätte reagieren sollen. Statt zu fliehen, soll es zu weiteren Angriffen gekommen sein. Dann schilderte der 42-Jährige, wie er die Vorhänge geöffnet habe, weil es dunkel gewesen sei. „Warum haben Sie nicht die Wohnung verlassen? Sie sagen ja, der andere wollte sie töten“, fragte der beisitzende Richter Martin Wolf. „Das habe ich mich danach auch gefragt“, antwortete der Beschuldigte.

Laut Gutachterin sind die Notwehr-Erklärungen des Angeklagten nicht mit den Verletzungen des Opfers in Einklang zu bringen. Eher noch passten die Angaben des lebensgefährlich verletzten Nebenbuhlers: Der hatte angegeben, dass der 42-Jährige plötzlich auf ihn eingestochen und versucht hatte, die Klinge im Bauch hochzuziehen. Dabei erlitt das Opfer auch Schnittverletzungen an der Hand.

Der Prozess wurde am Mittwoch um eine Woche vertagt. Es sollen noch ein Zeuge und ein Arzt geladen werden. Außerdem wird auch noch das Gutachten der Sachverständigen ausführlich erläutert.