Schülerin vergewaltigt - Urteilsspruch verzögert

Vor rund eineinhalb Jahren soll eine 15-Jährige an einer Grazer Schule von mehreren Burschen sexuell missbraucht worden sein. Sechs Angeklagte müssen sich dazu seit Donnerstag vor Gericht verantworten, ein Urteilsspruch verzögert sich.

Der Fall wurde erst Monate später bekannt, als sich das Opfer einer Betreuerin in einer neuen Schule anvertraute. In weiterer Folge wurde gegen insgesamt 20 Verdächtige ermittelt.

Die sechs Burschen im Alter von 15 und 16 Jahren - die meisten österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund - müssen sich in Graz nun auch vor einem Schöffengericht verantworten; die Ermittlungen gegen die 14 weiteren Verdächtigen seien laut Staatsanwältin eingestellt worden, weil ihnen keine Schuld nachgewiesen werden konnte.

Urteilsspruch verzögert sich

Ursprünglich war der Prozess für zwei Tage - Donnerstag und Freitag - anberaumt worden. Ein Urteil wird es diese Woche jedoch nicht mehr geben, weitere Prozesstage stehen noch nicht fest. Es müssten weitere Zeugenbefragungen durchgeführt werden, hieß es vonseiten des Gerichts am Freitag. Deshalb werde sich der Urteilsspruch verzögern.

Das Opfer selbst - zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt - musste nicht im Verhandlungssaal erscheinen - es war zum eigenen Schutz bereits im Vorfeld des Prozesses befragt worden, und dabei habe sich laut Staatsanwältin ein eindeutiges Bild gezeigt.

Mädchen in Ärztezimmer vergewaltigt

Demnach habe es in den Räumlichkeiten einer Grazer Neuen Mittelschule gleich mehrere Vorfälle gegeben, bei denen das Opfer an der Brust und im Genitalbereich gegen ihren Willen begrapscht worden sei. In einem Ärztezimmer der Schule sei das Mädchen schließlich auch vergewaltigt worden - mehr dazu in Mitschüler sollen 15-Jährige vergewaltigt haben (24.11.2015).

Alle Angeklagten seien in irgendeiner Form daran beteiligt gewesen: Manche hätten aktiv an den sexuellen Übergriffen mitgewirkt, oder sie hätten die Flucht des Opfers verhindert, etwa, indem sie Türen zuhielten. Zumindest könne den Anklagten „ein Nichtstun zur Last gelegt werden“, da sie es unterlassen hätten, die Tat zu verhindern.

„Von Reue und Mitleid keine Spur"

Zuletzt hätten die Angeklagten laut Staatsanwältin zwar zugegeben, dass „schon etwas passiert sei, sie aber nichts damit zu tun hätten“, womit sie sich letztlich gegenseitig belasten würden. „Von Reue und Mitleid aber keine Spur“, so die Staatsanwältin. Sie fordert für die Angeklagten daher eine Strafe, die, wie sie sagt, „deutlich macht, dass Gewalt abzulehnen ist und insbesondere Gewalt gegen Frauen keinesfalls geduldet wird“.

Auch für die Verteidiger stehe außer Zweifel, dass es Vorfälle gegeben habe, allerdings habe sich das Opfer bei den Einvernahmen in zahlreiche Widersprüche verstrickt und würde einige Angeklagte nun zu Unrecht belasten. Man vermute Schutzbehauptungen des Opfers, um vor der eigenen Familie nicht in Ungnade zu fallen.

Drei Angeklagte zumindest teilgeständig

Nur drei der Angeklagten wollten sich nach Auskunft ihrer Verteidiger - zumindest teilweise - schuldig bekennen, darunter ein 15-Jähriger, der das Opfer begrapscht haben soll, und ein 16-Jähriger, der zwar vor dem Ärztezimmer gewesen sein soll, aber nicht gewusst habe, was dahinter passieren würde.

Die Verteidigung eines Angeklagten beantragte am Donnerstag schließlich den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess, weshalb auch am Freitag weiter hinter verschlossenen Türen verhandelt wird.