Glücksspielgelder an steirisches BZÖ?

Vorwürfe werden gegen das steirische BZÖ erhoben. Die Partei soll vom Glücksspielkonzern Novomatic 60.000 Euro an Wahlkampfunterstützung erhalten haben.

Bei einem Zivilprozess am Landesgericht Wiener Neustadt gegen die Novomatic ließ der Kläger, ein langjähriger Novomatic-Geschäftspartner und ehemaliger Sportler, mit neuen Vorwürfen aufhorchen. Er habe die Sume von 60.000 Euro von Novomatic an das steirische BZÖ zur Wahlkampfunterstützung übermittelt. Vom Novomatic-Anwalt wurde dies bestritten.

Scheinrechnungen an Tochterfirma

Im Sommer 2010 habe ihm der damalige Novomatic-Chef gesagt, Novomatic wolle das BZÖ im Landtagswahlkampf in der Steiermark unterstützen, ob er „in ähnlicher Form wie bei Westenthaler“ helfen könne. Er habe daraufhin zwei Scheinrechnungen an eine Tochterfirma der Novomatic über 60.000 Euro gestellt, und das Geld weitergeleitet. Dafür habe er eine E-Mail-Bestätigung vom damaligen BZÖ-Politiker Gerald Grosz bekommen, sagte der Kläger.

Geld für Zeitungsinserat

Auf Anfrage der Austria Presseagentur erklärte Grosz, das BZÖ habe im Sommer 2010 von einem Wiener Glücksspielunternehmer 60.000 Euro erhalten. Der Unternehmer habe ursprünglich ein Inserat in der Zeitung „Hallo Steiermark“ schalten wollen. Das Inseratensujet sei aber nie übermittelt worden, „daher wurde folgerichtig keine Inseratenrechnung, sondern eine Druckkostenbeitragsrechnung übermittelt“. Diese Rechnung sei gegenüber dem Finanzamt ordnungsgemäß offengelegt und die Steuern gesetzmäßig entrichtet worden.

„Wir hatten und haben keinen Hinweis darauf, dass dieser Druckkostenbeitrag einem Auftrag der Novomatic entspringt. Sofern sich nun herausstellen sollte, dass dies ohne unser Wissen indirekte Zuwendungen der Novomatic waren, bedanke ich mich nachträglich bei der Novomatic für diesen Auftrag“, sagte Grosz.

Keine Gegenleistung des BZÖ an Novomatic

Irgendeine Leistung des BZÖ für die Novomatic habe es jedenfalls nicht gegeben. Er selber sei als Nationalratsabgeordneter zwischen 2008 und 2013 in die Glücksspielgesetzgebung in keinster Weise eingebunden gewesen. Außerdem wäre es „widersinnig und kein wirtschaftliches Ruhmesblatt für einen Glücksspielkonzern gewesen, gerade in Zeiten der SPÖ-ÖVP Regierungsmehrheit im Parlament ausgerechnet Oppositionsabgeordnete mit der Durchsetzung ihrer Ziele zu beauftragen“, sagte Grosz.