Radarfotos sollen künftig mehrere Delikte ahnden

Schon jetzt sind auf Radarbildern weit mehr Delikte erkennbar als Geschwindigkeitsübertretungen, die man ahnden könnte. Eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung würde man bei der steirischen Polizei begrüßen.

Wer zu schnell an einem der rund 70 Radarkästen entlang der steirischen Straßen vorbeifährt, musste bis dato nur mit einer Strafe wegen Schnellfahrens rechnen - künftig soll der Fotobeweis über Radar, Abstandmessung oder Section Control auch zur Ahndung weiterer Delikte herangezogen werden, zum Beispiel, wenn der Autolenker nicht angegurtet ist, ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder die Kinder nicht ausreichend gesichert hat. Laut Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) ist eine entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung bereits in Begutachtung.

Steirische Polizei würde Novelle begrüßen

Durch die Erweiterungen vieler Radaranlagen um eine Frontkamera ist der Lenker klar erkennbar - und auch, ob dieser nicht angeschnallt ist oder am Steuer telefoniert. Diese Delikte konnten bisher nur durch eine Anhaltung der Polizei geahndet werden - die Novelle würde das ändern.

In der Landespolizeidirektion Steiermark würde man das begrüßen: „Wir sehen gerade bei Geschwindigkeits- oder Abstandmessungen auf den Lichtbildern, dass Verkehrsteilnehmer nicht angegurtet sind oder ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Bisher konnten wir diese Delikte nicht verfolgen. Sollte die Gesetzesnovelle durchgehen, gibt es für uns die rechtliche Grundlage, Anzeige zu erstatten“, erklärt Wolfgang Staudacher, der Leiter der Verkehrsabteilung der Landespolizeidirektion.

Präventive Wirkung erhofft

Die Gurtenpflicht werde mittlerweile von einem Großteil der Autofahrer eingehalten, so Staudacher, der jedoch beim Telefonieren mit Freisprechanlage noch Handlungsbedarf sieht.

Im Vorjahr wurden rund 19.900 Organstrafmandate wegen Handy am Steuer alleine in der Steiermark ausgestellt, die Zahl der Ahndungen würde sich hier wohl um einige hundert erhöhen, schätzt der Leiter der Verkehrsabteilung: „Was wir uns erhoffen, ist eine noch stärkere präventive Wirkung, dass Lenker sich angurten oder nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren, das ist die primäre Erwartung. Wir glauben aber nicht, dass es dann zu einer Schwemme von Anzeigen kommen wird - aber durchaus, dass auch andere Anzeigen hängen bleiben.“

Präsenz der Polizei bleibt unverändert

Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit würde die Novelle begrüßen. Derzeit ist die Novelle in Begutachtung - an der Präsenz der Polizei auf der Straße würde ihre Einführung übrigens nichts ändern.

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