Weiter Tauziehen um Shopping City Seiersberg

Die Zukunft der Shopping City Seiersberg hängt nach wie vor an einem seidenen Faden - es droht ja die Schließung mit 15. Jänner, 2.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr. Eine rasche Lösung ist dennoch nicht in Sicht.

Im Juli kippte der Verfassungsgerichtshof die Bewilligung für die Shopping City Seiersberg - mehr dazu in Bewilligung für Shoppingcity Seiersberg gekippt (15.7.2016) - und während sich die Geschäfte im größten Einkaufszentrum der Steiermark (und zweitgrößten Österreichs) langsam auf das Weihnachtsgeschäft einstimmen, ist die Stimmung unter den 2.000 Beschäftigten alles andere als besinnlich.

„Viele Beschäftigte bangen um Arbeitsplatz“

Sie bangen um ihren Arbeitsplatz, weiß Norbert Schunko von der Gewerkschaft der Privatangestellten: „Wir haben unzählige Anrufe von Beschäftigten, weil diese Rechtsunsicherheit jetzt kurz vor Weihnachten natürlich eine Katastrophe für viele Menschen ist, die in Seiersberg arbeiten. Viele Alleinverdienerinnen mit Kindern machen sich Sorgen, was mache ich nachher, wenn das wirklich passiert.“

Die Gewerkschaft stehe hinter diesen Menschen, gibt sich Schunko kämpferisch und kündigt weitere Schritte an, sollte es zu keiner Lösung kommen: „Wir sind kreativ, wie man es zum Beispiel von Kollektivvertragsverhandlungen her weiß. Die Gewerkschaft wird mit Sicherheit die Leute in Versammlungen in Seiersberg informieren, was für arbeitsrechtliche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Wir werden auch an die Landesspitze herantreten, um eine Lösung zu finden.“

Shopping City Seiersberg

ORF.at/C. Öser

Einzelstandortverordnung geht in Begutachtung

Aus dem Büro des dafür zuständigen Landesrates Anton Lang (SPÖ) hieß es dazu am Montag, die Politik werde alles tun, um die Arbeitsplätze in Seiersberg zu erhalten, man verwies aber auch auf Gesetze und Fristen. Kommende Woche geht die Einzelstandverordnung, die den Shoppingtempel retten könnte, in Begutachtung - danach haben die einzelnen Parteien acht Wochen Zeit für eine Stellungnahme, dann wäre es Ende Dezember.

Kritik von „Gemeinschaftsaktion Grazer Innenstadt“

In einem offenen Brief an die steirische Landesregierung hat sich am Montag auch die „Gemeinschaftsaktion Grazer Innenstadt“ zu Wort gemeldet. Sie halte es für äußerst bedenklich, dass eine Lösung mittels Einzelstandortverordnung angestrebt werde, „die allen Grundsätzen der Raumordnung widerspricht“. Man behalte sich rechtliche Schritte vor.

Gefordert sei eine Lösung, die Rechtssicherheit biete und einen fairen wirtschaftlichen Wettbewerb ermögliche, so die Initiative. Bestehendes Recht müsse für alle gleich gelten. Wenn die Entscheidung der Landesregierung nicht rechtlich verantwortbar sei, behalte man sich alle Schritte vor, so die Vertreter der Initiative. Zu ihnen gehören einer der Chefs des Innenstadt-Kaufhauses Kastner & Öhler, Martin Wäg, sowie Erwin Sacher und Stefan Heissenberger. Sie vertreten nach eigenen Angaben mehr als 4.000 Mitarbeiter von Betrieben der Grazer Innenstadtwirtschaft.

Plan B: Novelle des Verkehrswegegesetzes

Sollte die Einzelstandortverordnung keine Lösung bringen, gibt es noch einen Plan B: eine Novelle des Verkehrswegegesetzes. Damit könnten die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Verbindungsbauwerke zwischen den fünf Seiersberg-Baukomplexen doch noch rechtsgültig werden - die Gesetzesnovelle würde dazu führen, dass die beanstandeten sogenannten Interessentenwege vom Bau- und Raumordnungsrecht ausgenommen wären. Diese Novelle zum Verkehrswegegesetz soll am Freitag im Infrastrukturausschuss des Landtages eingebracht werden.