Ausbildungspflicht: Arbeiterkammer gibt Tipps

Ab Juli 2017 gilt in Österreich die sogenannte Ausbildungspflicht: Alle, die ab diesem Zeitpunkt mit der Schule fertig sind, müssen, bis sie 18 sind, eine Ausbildung absolvieren. Wie das genau gehen soll, erklärt die AK Steiermark.

Rund 10.000 steirische Jugendliche werden im nächsten Jahr die Pflichtschule beenden, ein Großteil davon geht danach in eine weiterführende Schule oder macht eine Lehre. Doch bei etwa einem Fünftel - also immerhin rund 2.000 Jugendlichen - gehen Experten davon aus, dass sie weder ein Bildungsangebot an einer Schule annehmen, noch eine Lehre beginnen.

Koordinierungsstelle nimmt Kontakt auf

Elke Lambauer, Leiterin der steirischen Koordinierungsstelle „Ausbildung bis 18“, sagt, dass man diesen Jugendlichen nach dem Ende der Schulpflicht vier Monate Zeit gibt, sich zu überlegen, was sie machen möchten - spätestens dann gelte es, sie ins Boot zu holen: „Es ist so, dass wir ab November 2017 die ersten Meldungen über die Statistik Austria bekommen werden, welche Jugendlichen in der Steiermark nicht in Ausbildung sind, und unser Auftrag ist es dann, Erziehungsberechtigte und Jugendliche anzuschreiben und zu informieren.“

Unterstützung wichtiger als Strafen

Im Vordergrund stehe dabei vor allem Unterstützung und nicht die Sanktion, betont Lambauer: „Es werden bis zu acht Kontaktversuche an Jugendliche und Erziehungsberechtigte ergehen, damit die Jugendlichen wirklich die passgenaue Unterstützung bekommen und eine adäquate Ausbildung beginnen können.“ Strafen seien nur das letzte Mittel.

Die Strafbestimmungen treten 2018 in Kraft. Bestraft wird nur, wenn die Erziehungsberechtigten nachweislich keine Verantwortung übernehmen. Die Strafhöhe liegt beim ersten Verstoß bei 100 bis 500 Euro und bei einem weiteren Verstoß bei 200 bis 1.000 Euro.

AMS zuversichtlich, dass Modell erfolgreich ist

Für den steirischen AMS-Chef Karl-Heinz Snobe ist mit diesem Modell sichergestellt, dass man junge Menschen nicht verliert,auch deshalb, weil sämtliche Instituationen, wie etwa Arbeitsmarktservice, Gemeinden oder Jugendzentren mit der Koordinierungsstelle eng zusammenarbeiten.

Arbeiterkammerpräsident Josef Pesserl betont, die Ausbildungspflicht bis 18 sei ein wichtiger Schritt: „Wir wissen aus Untersuchungen, dass Menschen nur mit einem Pflichtschulabschluss dreimal stärker von Arbeitslosigkeit bedroht sind als andere. Wir gemeinsam haben das Ziel, dass niemand ab dem 18. Lebensjahr ohne Ausbildung ist.“

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