Urteil im Prozess um Wipfelwanderweg erst 2017
Haberleitner wird im Zusammenhang mit dem Wipfelwanderweg Rachau Amtsmissbrauch und Untreue vorgeworfen. Konkret geht es dabei um drei Funktionen, die üblicherweise von drei Personen ausgeübt werden sollten. Haberleitner hatte all diese Funktionen aber in sich vereint.
Liegenschaft an eigene Gesellschaft verpachtet
Er war Bürgermeister der Gemeinde Rachau, die mittlerweile mit St. Margarethen bei Knittelfeld fusioniert ist, er war Allein-Geschäftsführer der Wipfelwanderweg-GmbH - eine 100-prozentige Tochterfirma der Gemeinde Rachau und er war Liegenschaftseigentümer. „Er hat in seiner Funktion als Liegenschaftseigentümer an seine Gesellschaft Grund verpachtet für den Wipfelwanderweg. Und diesen Grund hat er laut Anklagevorwurf zu einem wesentlich überhöhten Pachtzins verpachtet“, schildert der Rechtsanwalt der Gemeinde, Dieter Neger, den konkreten Vorwurf.
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Pacht fünf Mal höher als üblich
Konkret hat die Pacht rund 25.000 Euro betragen, laut einem Gutachten sollen jährlich aber nur 5.000 Euro angemessen gewesen sein. Den Vertrag hat der ehemalige Bürgermeister praktisch mit sich selbst abgeschlossen. Ein weiterer Vorwurf betrifft den Umgang mit Gemeinderatsbeschlüssen. So soll Haberleitner einen 800.000-Franken-Fremdwährungskredit aufgenommen haben, obwohl der Gemeinderat ausschließlich einen Euro-Kredit genehmigt hatte.
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Urteil verzögert sich
Haberleitner selbst bekannte sich zum Prozessauftakt vergangene Woche vor Gericht nicht schuldig. Er habe weder Amtsmissbrauch noch Untreue begangen, sondern immer mit bestem Wissen und Gewissen für die Gemeinde gehandelt.
Ursprünglich waren für den Prozess gegen Haberleitner drei Verhandlungstage anberaumt worden. Schon am Mittwoch hätte im besten Fall ein Urteil fallen sollen. Dieses wird nun erst im nächsten Jahr fallen, weil ein Sachverständiger erst die tatsächliche Höhe des entstandenen Schadens klären muss.
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Neben Haberleitner steht derzeit noch ein weiterer ehemaliger Bürgermeister aus dem Murtal vor Gericht - Johann Straner, ehemaliger Ortschef in Fohnsdorf muss sich ebenfalls wegen Amtsmissbrauchs veranworten - mehr dazu in Straner-Prozess mit Zeugenaussagen fortgesetzt (28.11.2016).