Zweitheizungsverbot in Graz aufgehoben

Das Zweiheizungsverbot im Großraum Graz, das in der Nacht auf Mittwoch inkraftgetreten war, ist nun wieder aufgehoben worden. Die Landesregierung hatte es wegen der stark erhöhten Feinstaubbelastung ausgerufen.

Nach Auskunft der Luftgüteüberwachung sei die Feinstaubbelastung nun jedoch wieder so weit herabgesunken, dass Zweitöfen, die mit Festbrennstoffen befeuert werden, ab sofort wieder in Betrieb genommen werden dürfen.

Schon seit längerer Zeit sei zuvor die Feinstaubbelastung im Großraum Graz stark erhöht gewesen. Da bis zum Mittwoch nicht mit einer Verbesserung der Luftgütesituation zu rechnen war, wurde das Zweitheizungsverbot ausgesprochen.

Kachelöfen blieben von Verbot ausgenommen

Um einen weiteren Anstieg der Feinstaubbelastung zu verhindern, war es daher laut einer Aussendung des Landes vom Dienstag verboten, händisch beschickte Öfen für feste Brennstoffe zu betreiben, wenn die Bewohner die Möglichkeit hatten, ihr Haus oder Ihre Wohnung mit einer anderen Anlage zu beheizen (Zentralheizungsanlage, Fernwärme, Gas- oder Ölheizung).

Von diesem Verbot ausgenommen waren Kachelöfen. Darüber hinaus war ersucht worden, Fahrten mit dem Auto nach Möglichkeit zu umgehen.