Airbnb & Co: Gesetz soll adaptiert werden

Der Airbnb-Boom hat auch vor der steirischen Landeshauptstadt nicht Halt gemacht. Nun müssen die privaten Online-Vermieter in der Steiermark mit Neuerungen rechnen: Das Nächtigungsabgabegesetz soll adaptiert werden.

Der Tourismusregionalverband Graz schätzt den Markt der privaten Online-Vermieter auf 450 bis 550 Anbieter - je nach Saison. Pro Jahr werden so neben den gewerblichen Betrieben rund 50.000 bis 60.000 Nächtigungen erwartet.

Graz Tourismus: Legalisierung

Graz Tourismus-Chef Dieter Hardt-Stremayr erklärte, dass es darum gehe, den Vermietungssektor Airbnb sowie ähnliche Plattformen zu legalisieren: „Geltende Regelungen müssen vollzogen werden.“

In der Steiermark bemühe man sich vor allem um eine Gleichberechtigung zwischen dem gewerblichen Sektor und dem Shared-Economy-Sektor bei der Einhebung der Nächtigungsabgabe. Diese soll auch von den neuen privaten Anbietern entrichtet werden. „Viele Privatzimmervermieter entrichten ja seit Jahren und Jahrzehnten ihre Nächtigungsabgaben und verfügen über völlig transparente Angebote“, sagte Hardt-Stremayr.

Pferdefuß Anonymität

Sowohl die Privatzimmervermietung als auch die Vermietung von Appartements sei im Gewerberecht oder im Nächtigungsabgabegesetz seit langem klar geregelt. Neu sind die digitale Plattform und die Anonymität von vielen Vermietern, die das Durchsetzen der Regelung so schwierig mache. In den vergangenen Jahren dürften die Steigerungsraten bei diesen Anbieter enorm gewesen sein, schätzte der Tourismus-Chef.

Klare Trennung gefordert

Er sei für eine „klare Trennung für den Bereich der Privatzimmervermietung (Räume in der Wohnung des Vermieters, in welcher dieser selbst wohnt, Anm.) und der Vermietung von ganzen Appartements“ - insbesondere weil es sogenannte „multiple listing hosts“ bei Airbnb gibt, die gleich mehrere Räume anbieten. Zu beachten sei, dass die Vermietung von frei stehenden Appartements keine Privatzimmervermietung mehr darstellt, denn „da wird es gewerblich und hier ist eine Betriebsstättengenehmigung zum Beispiel mit Brandschutzauflagen nötig“, meinte Hardt-Stremayr. Das werde aber derzeit vielfach umgangen.

Keine Beschränkung

Eine Beschränkung auf vermietbare Tage ist laut Graz Tourismus derzeit nicht in Diskussion. In London etwa dürfen Airbnb-Anbieter höchstens 90 Tage pro Jahr vermieten, in Amsterdam sind es gar nur 60.

Buchmann sieht zwei mögliche Lösungen

Von Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann (ÖVP) hieß es, dass man bereits im Sommer des Vorjahres dem für das Nächtigungsabgabengesetz zuständigen Finanzlandesrat Michael Schickhofer (SPÖ) einen Brief geschickt habe. Darin habe man eine möglichst rasche Lösung urgiert und Vorschläge gebracht. Buchmann könne sich zwei mögliche Gesetzesänderungen vorstellen: Zum einen soll die doppelte Meldepflicht für Internetplattformen und deren Vermieter eingeführt werden. Zum anderen sollen die Vermietungsplattformen verpflichtet werden, Nächtigungsabgaben einzuheben und an die Behörden abzuführen.

Novelle soll in Arbeit sein

Eine Novelle soll nun in Arbeit sein und möglicherweise noch im Jänner in der Regierung eingebracht werden. Auch Airbnb-Vermieter und ähnliche Internetplattformen sollen wie die Hotellerie und andere Privatzimmeranbieter Steuern und Abgaben abführen.