Hassprediger wird Fall für Verfassungsgerichtshof

Das Urteil des Grazer Straflandesgerichts gegen einen Dschihadisten-Hassprediger liegt beim Verfassungsgerichtshof. Dieser soll jetzt prüfen, ob es rechtmäßig ist, dass Geschworene ihr Urteil nicht begründen müssen.

Seit Februar vor einem Jahr gab es in Graz eine Reihe von Prozessen gegen mutmaßliche Dschihadisten. 13 Angeklagte wurden dabei erstinstanzlich verurteilt, darunter auch jener Hassprediger, der junge Männer unter anderem in einer Grazer Moschee als Kämpfer für den IS angeworben haben soll - mehr dazu in IS-Prozess: 20 Jahre Haft für Prediger (13.7.2016)

Beschwerde wegen fehlender Begründung

Ein Geschworenengericht verurteilte ihn zu 20 Jahren Haft. Dagegen wurde Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig, darüber hinaus liegt jetzt auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof vor, weil Geschworene in Österreich ihr Urteil nicht begründen müssen und das auch im Fall des Hasspredigers nicht getan haben.

Dschihadistenprozess in Graz

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Das Urteil der Geschworenen im Prozess blieb unbegründet

Urteil laut Anwalt nicht angreifbar

Diese Regelung würde dazu führen, so der Anwalt des Predigers, dass es keine Kontrollinstanz gibt, weil das Urteil ohne Begründung auch nicht angreifbar sei. Konkret wurde deshalb der Antrag gestellt, das Gesetz, das Geschworenenurteil regelt, auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Beim Verfassungsgerichtshof bestätigt man, dass man sich mit dem Fall beschäftigt; wann es eine Entscheidung geben wird, sei aber noch völlig offen.

Die Tatsache, dass Urteile von Geschworenen in Österreich nicht begründet werden, sorgt allerdings schon seit längerem für eine politische Diskussion: Erst nach dem Geschworenenurteil im Grazer Amokfahrer-Prozess plädierte Justizminister Wolfgang Brandstetter für eine Reform der Laiengerichtsbarkeit - mehr dazu in Laiengerichtsbarkeit: Brandstetter will Reform (9.10.2016).

Grazer Verfassungsexperte sieht zwei Möglichkeiten

Für den Verfassungserichtshof gibt es zwei Möglichkeiten, sagte der Grazer Jurist und Verfassungsexperte Joseph Marko: Er bestätigt die derzeitige Praxis der Geschworenurteile, dann geht der Fall des Hasspredigers wieder zurück an den Obersten Gerichsthof, wo sein Anwalt Beschwerde eingebracht hat, oder er nimmt die Gesetztesbeschwerde an, dann müsste das Urteil aufgehoben werden.

„Der Justizminister hat angekündigt, dass es entsprechende Reformen der Geschworerengerichtsbarkeit möglicherweise gibt. Das würde dafür sprechen, dass es sich der Gerichtshof sich genau überlegen wird, in welche Richtung er gehen wird“, so Marko.