Prozess um „Glücksschwein“-Shirt: Freispruch

Eine Prozessfortsetzung hat es am Mittwoch am Oberlandesgericht in Graz gegeben: Ein Weststeirer, der einen Behördenleiter mit Schweinsohren auf T-Shirts drucken ließ, wurde vom Oberlandesgericht freigesprochen.

Bereits im Februar hatte es am Grazer Straflandesgericht einen Freispruch im Zweifel für den 62-jährigen Kaufmann gegeben. Der Richter meinte damals, die Karikatur falle unter das „Recht auf freie Meinungsäußerung“. Am Mittwoch wurde der Weststeirer nun auch vom Oberlandesgericht freigesprochen.

Shirt auch als Geschenk

Weil er sich vom Behördenleiter von Deutschlandsberg in der Weststeiermark unfair behandelt gefühlt hatte, ließ der 61 Jahre alte Kaufmann kurz vor Weihnachten 2015 50 T-Shirts mit dessen Gesicht samt Schweinsohren drucken.

Am 21. Dezember 2015 ging der Kaufmann zur Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg. Er trug eines der T-Shirts und gab auch ein Shirt mit „Glücksschweinderl“ als „Geschenk“ für den Behördenleiter ab. Der ganze Ärger war ausgelöst worden, weil dem Mann mehrmals der Antrag auf Mindestsicherung abgelehnt worden war.

Bezirkshauptmann: „Eindeutig beleidigend“

Das missfiel dem Behördenleiter, außerdem wurde ihm vom Beschuldigten in einer E-Mail unterstellt, „einen Klescher“ zu haben. „Das Shirt hat eindeutig beleidigenden Charakter“, meinte der Bezirkshauptmann damals vor dem Richter im Grazer Straflandesgericht.

Angeklagter: War hilflos, wollte nicht beleidigen

Nach dem Grund befragt, sagte der Angeklagte vor Gericht: „Die Öffentlichkeit sollte darauf aufmerksam werden, dass der Bezirkshauptmann zu viel Macht hat und willkürlich alleine Entscheidungen trifft.“ Er sei sich hilflos vorgekommen, beleidigen wollte er niemanden, so der Angeklagte.

Und die Sache mit der E-Mail erklärte der Kaufmann dem Gericht so: Er habe, als er eine 60-Euro-Strafe wegen zu schnellen Fahrens nicht bezahlen konnte, von der Bezirkshauptmannschaft eine Aufforderung zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe bekommen. Daraufhin schrieb der Mann eine E-Mail an 70 Empfänger, in dem er den Bezirkshauptmann als „gestörten Charakter mit einem Klescher“ beschimpfte.

Große Nachfrage nach T-Shirt

Grundsätzlich gab der Angeklagte alles zu, meinte aber: „Ich würde mich geehrt fühlen, wenn ich als Glücksschwein dargestellt werden würde.“ Und letztlich hätten ihm die T-Shirts sogar Glück gebracht, denn die Anfrage sei groß: „Die werden in Deutschlandsberg um 300 Euro verkauft“, berichtete er. „Wer kauft das? Da krieg ich ja schon eine Städtereise“, wunderte sich der Richter. „Er hat nicht nur Freunde“, meinte der Befragte über den Bezirkshauptmann.

Freispruch auch vom Oberlandesgericht

Man einigte sich auf eine Entschuldigung wegen der E-Mail, den Text dazu musste der Richter auf Drängen sofort protokollieren. Bezüglich des Shirts gab es zunächst einen Freispruch im Zweifel. „Personen in höheren Ämtern müssen eine dickere Haut haben“, begründete diesen der Richter.

Das Bild auf dem Shirt sei eine Karikatur, und das falle unter das „Recht auf freie Meinungsäußerung“. Das Urteil war nicht rechtskräftig, weshalb am Mittwoch in Graz erneut prozessiert wurde. Dabei wurde der Weststeirer auch vom Oberlandesgericht freigesprochen.