„Aula“-Affäre: Zeitschrift muss widerrufen

Das Verfahren um einen Hetzartikel gegen KZ-Überlebende in der FPÖ-nahen Zeitschrift „Aula“ ist Dienstagabend im Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen beendet worden. Man einigte sich auf einen Vergleich.

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits gegen die Zeitschrift entschieden hatte, war es im Prozessfinale schließlich nur mehr um die Kosten gegangen, wie Pressesprecher Friedrich Moshammer am Mittwoch bestätigte. „Aula“ muss nun die Beleidigungen von KZ-Überlebenden widerrufen.

KZ-Häftlinge als „Landplage“ bezeichnet

Im Sommer 2015 waren in der „Aula“ ehemalige Häftlinge des Konzentrationslagers Mauthausen als „Landplage“ und „Kriminelle“ bezeichnet worden. Die Grünen zeigten den Fall bei der Staatsanwaltschaft Graz an, die das Verfahren gegen den Autor des Artikels, Manfred Duswald, aber einstellte - mehr dazu in Folgenlose Hetze gegen KZ-Überlebende (8.2.2016).

In der Folge wurde auf zivilrechtlichem Weg eine einstweilige Verfügung gegen die im Artikel aufgestellten Behauptungen beantragt. Als Kläger traten nun neun KZ-Überlebende und die Tochter des 2007 verstorbenen Publizisten Leon Zelman auf mehr dazu in „Aula“-Prozess: Ehemalige KZ-Häftlinge abgeblitzt (9.9.2016).

Sämtliche Ansprüche der Kläger anerkannt

Der OGH entschied heuer im Jänner schließlich gegen die vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) als rechtsextrem eingestufte Zeitschrift und bestätigte die einstweilige Verfügung. Damit wurde die persönliche Betroffenheit der Kläger anerkannt und die Richtung für den Ausgang des Zivilverfahrens vorgegeben. Die Zeitschrift muss nun die Beleidigungen von KZ-Überlebenden widerrufen; sämtliche Ansprüche der Kläger wurden anerkannt, auch die Verfahrenskosten müssen von dem Blatt getragen werden.