Vogelgrippe: Freilandeierverordnung geändert

Seit Anfang des Jahres gilt aufgrund der Vogelgrippe die Stallpflicht für Geflügel in Österreich. Am Dienstag hat das Landwirtschaftsministerium daher eine Verordnung zum Verkauf von Freilandeiern abgeändert.

Eier Kochen

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Bis zu einem Stallaufenthalt von zwölf Wochen durften Bauern ihre Eier bisher als Freilandeier vermarkten

Ein Ende der Gefahr, dass sich heimisches Geflügel mit dem Vogelgrippevirus ansteckt - und eine damit einhergehende Aufhebung der Stallpflicht ist derzeit nicht in Sicht - mehr dazu in Vogelgrippe: Hühner bleiben in den Ställen (2.2.2017).

Evelyn Loibersböck von der Landesveterinärdirektion Steiermark bestätigt: „Da kann man eigentlich nicht davon ausgehen. Es ist so, dass wir nach wie vor positive Fälle haben. Letzte Woche wurde der letzte Schwan positiv getestet - und wir haben seit Anfang Jänner laufend Fälle. Insgesamt sind es jetzt 25 Wasservögel, die positiv getestet wurden.“

Frist für Freilandeier verstrichen

Geflügelbauern, die Freilandeier verkaufen, bereitet die Stallpflicht Probleme, da sie die Hühner ja nicht ins Freie lassen dürfen - und deren Eier aber nur bei einer Stallpflicht, die weniger als zwölf Wochen dauert, als Freilandeier bezeichnen dürfen. In Vorarlberg, wo bereits im November erste Vogelgrippefälle bekannt wurden, hat man diese Frist schon überschritten, so die Landesveterinärdirektion.

Hühner Huhn Stall

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Eine Aufhebung der Stallpflicht ist derzeit nicht in Sicht

Wohl deshalb hat man nun auch im Landwirtschaftsministerium reagiert - und die Verordnung darüber, welche Eier als Freilandeier gelten, kurzfristig abgeändert: „Wenn zwanzig Prozent der Stallnutzfläche zusätzlich als Außenscharraum angeboten werden, der überdacht ist, wo seitlich Netze oder Gitter vorhanden sind und es drinnen Einstreu zum Scharren gibt - wenn das angeboten wird, dann können sie die Eier weiter als Freilandeier vermarkten“, so die Expertin.

Kontrollen: 132 Beanstandungen; 14 Strafverfahren

In den Ländern und im Bund beobachtet man die Situation weiter. In regelmäßigen Telefonkonferenzen mit dem Ministerium gleicht man sich ab. Zusätzlich wird steiermarkweit stichprobenartig kontrolliert - mehr dazu in Geflügelpestrisiko: Stallpflicht für Hühner (10.1.2017).

Bis jetzt haben die Amtstierärzte knapp 600 Kontrollen durchgeführt, dabei gab es 132 Beanstandungen; 14 Strafverfahren wurden eingeleitet. Laut Veterinärdirektion gäbe es bei größeren Betrieben keine Probleme - Beanstandungen gäbe es vor allem bei den Kleinsthaltern.

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