Polizisten wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

Zwei Polizisten haben sich am Freitag vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten müssen: Die beiden Männer waren wegen Amtsmissbrauchs rund um das harte Einschreiten gegen einen Randalierer angeklagt.

Es passierte am 3. April 2016: Ein alkoholisierter Mann stand in der Tür einer Straßenbahn und hinderte diese am Grazer Hauptbahnhof minutenlang an der Weiterfahrt - schließlich alarmierte der Straßenbahnfahrer die Polizei. In weiterer Folge zeigen Überwachungsvideos, wie ein Polizist den Alkoholisierten mit beiden Händen niederstößt - ohne dass dieser zuvor angegriffen hätte. Im Protokoll gab der Polizist jedoch zunächst an, der Mann habe sich gewehrt.

Wegen des harten Einschreitens und Missbrauchs der Amtsgewalt stand der 42-Jährige deshalb am Freitag als Erstangeklagter vor dem Grazer Gericht; zusätzlich wurde ihm Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung vorgeworfen.

„Offenbar schlampig gearbeitet“

Der Zweitangeklagte, ein 62-jähriger Beamter, soll seinen Kollegen begünstigt haben, als dessen Akt damals auf seinem Tisch landete: So übernahm er die Ausführungen des Kollegen, den er persönlich nicht gekannt habe. Dass Videos die Angaben als falsch entlarven, habe er beim Sichten übersehen.

Er bekannte sich nicht schuldig - und wurde freigesprochen. Der 62-Jährige habe zwar offenbar schlampig gearbeitet, so der Richter wörtlich, dies sei aber dem Stress und den Arbeitsbedingungen mit Personalmangel geschuldet, hieß es bei der Urteilsverkündung.

„Hatte wohl einen Tunnelblick“

Der Erstangeklagte erschien bei der Verhandlung sehr ruhig und besorgt: „Ich gestehe, dass ich ihn umgeschupft habe.“ Auf das „Warum?“ des Richters antwortete er: „Im Nachhinein wäre eine andere Handlung besser gewesen. Er hatte eine Bierdose in der Hand, und er war mir bereits bekannt. Ich hatte wohl einen Tunnelblick.“

Das Opfer sei laut Gericht bereits mehr als 30 Mal als Beschuldigter in Erscheinung getreten: Es handle sich um einen amtsbekannten und rauflustigen Alkoholiker - zur Verhandlung erschien der Mann nicht.

Bußgeld von 1.850 Euro

Der Verteidiger des Polizisten beantragte eine Diversion, der auch stattgegeben wurde: „Sie haben Glück gehabt“, so der Richter: „Wäre das Opfer zu Schaden gekommen oder unbescholten gewesen, wäre eine Diversion nicht möglich.“ Der Erstangeklagte muss damit ein Bußgeld von 1.850 Euro zahlen. In Zukunft werde er anders handeln, versprach er zum Abschluss.