Messerattacke vor Polizisten: Wien ermittelt

Vor über drei Monaten hat ein 36-Jähriger in einer Grazer Wohnung seine Ex-Freundin niedergestochen, während vor der Tür Polizeibeamte gestanden sind. Die Staatsanwaltschaft Graz gab nun die ergänzenden Erhebungen nach Wien ab.

Das Opfer, das bei der Messerattacke schwer verletzt wurde, wirft den Polizeibeamten vor, zu spät eingeschritten zu sein - mehr dazu in Mann stach vor Polizisten auf Ex-Freundin ein (16.1.2017) und in Nach Messerattacke: Vorwürfe gegen Polizei (8.2.2017).

Befangenheit soll ausgeschlossen werden

Diese Vorwürfe wurden bislang von der Staatsanwaltschaft Graz geprüft. Nun allerdings wurde das Bundesamt zur Korruptionsprävention mit der Befragung von Opfer und Polizisten beauftragt, um - wie es heißt - eine Befangenheit von vornherein auszuschließen. Opfer-Anwältin Karin Prutsch bestätigt, „dass meine Mandatin bereits in dieser Angelegenheit gesondert einvernommen worden ist. Dann werde ich Ergebnisse erhalten von den weiteren Einvernahmen der Polizisten, und dann werden wir weitersehen.“

Weil Prutsch im konkreten Fall von einer Amtshaftung der Beamten ausgeht, fordert sie auch Schmerzensgeld vom Bund für ihre Mandantin - eine entsprechende Aufforderung sei bereits an die Finanzprokuratur ergangen: „Ich muss jetzt drei Monate zuwarten - so lange hat die Finanzprokuratur Zeit, um zu antworten, und erst danach werden wir entscheiden - je nach Antwort - ob wir hier auch den Gerichtsweg beschreiten“, also ob Klage gegen die Republik erhoben wird, so Prutsch weiter.

Unabhängig davon prüft seit Februar auch die Volksanwaltschaft den Fall - mehr dazu in Volksanwalt prüft Messerattacke vor Polizei (10.2.2017). Erst vor kurzem sei die Stellungnahme des Innenministeriums eingelangt, heißt es dort, nun warte man noch auf weitere Unterlagen, die den Einsatz der Polizei im Detail dokumentiere.

Warten auf Gutachten

Der mutmaßliche Täter selbst sitzt indessen in Untersuchungshaft - mehr dazu in Nach Messerattacke auch in Haft randaliert (20.1.2017) -, die am Dienstag vermutlich verlängert wird. Für eine mögliche Anklage aber fehlen noch Gutachten, sagt Prutsch: „Ich warte derzeit auf die medizinischen Gutachten - auf das gerichtsmedizinische Gutachten, das die Verletzungen meiner Mandantin beurteilen soll und auf das psychiatrische Gutachten hinsichtlich des mutmaßlichen Täters.“ Mit den Ergebnissen rechnet die Opfer-Anwältin aber schon in den nächsten Wochen.