In Feuerlöschern Heroin geschmuggelt: Haft

Zwei Türken sind am Mittwoch in Graz wegen Suchtgifthandels zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Einer der beiden schmuggelte in seinem Lkw Heroin und Morphine durch ganz Europa, der andere nahm die Drogen entgegen.

Auf insgesamt vier Fahrten schmuggelte der Hauptangeklagte - versteckt in Feuerlöschern - drei Kilogramm Heroin und 15 Kilogramm Morphine über die österreichische Grenze, von seinem Auftraggeber soll er dafür insgesamt 25.000 Euro bekommen haben. Er sei dazu angestiftet worden, und das Geld habe er dringend für seinen in der Türkei lebenden Sohn gebraucht, der am Down-Syndrom leide und Medikamente und Therapien brauche, so der 46-jährige Lkw-Fahrer am Mittwoch vor Gericht.

Bei Drogenübergabe erwischt

Drei Mal ging der Drogenschmuggel quer durch Europa gut; beim vierten Mal wurde der Lkw-Fahrer aber an einer Tankstelle in Kammern in der Obersteiermark erwischt, als er die Drogen einem Landsmann übergeben wollte - noch bevor die Übergabe vollzogen wurde, schlug die Polizei zu.

Vor Gericht war er geständig; schon bei den Einvernahmen gab der Hauptangeklagte zu, dass ihm zwar bewusst war, dass er etwas Illegales mache, welche Drogen und vor allem welche Mengen in den Feuerlöschern versteckt waren, habe er aber nicht gewusst.

Beide Angeklagte voll geständig

Auch der Zweitangeklagte, der in Kammern einen der Feuerlöscher übernehmen wollte, war voll geständig: Er sagte, er habe 50 Gramm Heroin für den Eigenkonsum bekommen, den Rest hätte er weitergeben sollen, ohne Geld dafür zu bekommen - das allerdings nahm ihm die Staatsanwältin nicht ab, vor allem deshalb, weil der Zweitangeklagte wegen Drogenhandels schon mehrfach vorbestraft ist.

Mehrjährige Haftstrafen

Beim Hauptangeklagten betrug das maximale Strafausmaß 15 Jahre - er wurde zu drei Jahren und neun Monaten unbedingter Haft verurteilt; Milderungsgründe waren das umfassende Geständnis und die Unbescholtenheit. Der Zweitangeklagte erhielt drei Jahre unbedingt - hier lag das maximale Strafausmaß bei fünf Jahren, die Vorstrafen kamen erschwerend hinzu. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab; die Angeklagten nahmen die Urteile an.