Neues Naturschutzgesetz für die Steiermark

Am Dienstag ist im Landtag ein neues Naturschutzgesetz beschlossen worden. Die Urfassung des Gesetzes war bereits über 40 Jahre alt. Das neue Gesetz soll bereits im August in Kraft treten.

20 Jahre lang hat man an der Neufassung des Gesetzes gearbeitet. Zumindest ist seit dem ersten Antrag auf Erneuerung bis zur Beschlussfassung soviel Zeit vergangen. Der Bedarf nach einer völlig neuen Fassung des Gesetzestextes war daher groß.

Die steirischen Moore stehen im Mittelpunkt

Die 250 steirischen Moore werden in das neue Naturschutzgesetz aufgenommen. Ihr Schutz ist ein wichtiges Zukunftsprojekt des Landes.

Der Schutz der 250 steirischen Moore wurde in das neue Naturschutzgesetz aufgenommen. Die Moore sind nicht nur Lebensraum seltener Lebewesen, sondern helfen auch CO2 zu reduzieren.
Laut dem zuständigen Landesrat Anton Lang sollen die Moore, die eine Gesamtfläche von 1300 Hektar aufweisen evaluiert werden. Auch jene 200 Hektar Moorfläche, die bisher keinen Schutzstatus haben sollen in den kommenden ein bis zwei Jahren geprüft werden.

Bessere Zusammenarbeit mit Grundeigentümern

Die Moore spielen nicht nur im neuen Naturschutzgesetz eine größere Rolle, sondern auch in der vor kurzem in der Landesregierung beschlossenen Naturschutzstrategie 2025. Hier geht es laut Landesrat Anton Lang vor allem um die bessere Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern von Mooren. Bisher sei es oft problematisch gewesen einen Konsens mit den Eigentümern zu finden, so Lang, weil diese nicht früh genug informiert wurden.

Auch Naturdenkmäler werden neu geregelt

Etwa 720 Bäume in der Steiermark gelten als Naturdenkmäler. Bisher mussten die Eigentümer die Erhaltungskosten dafür tragen. Im neuen Naturschutzgesetz ist vorgesehen, dass das Land für die notwendigen Pflegemaßnahmen aufkommt. Diese neue Regelung sei in Anbetracht der Tatsache, dass man diese Denkmäler erhalten wolle nur sinnvoll, sagt Anton Lang.

Höhere Strafen für Verstöße

Auch die Strafen für zuwider Handeln wurden im neuen Naturschutzgesetz erhöht. Und so muss jemand, der wider des Gesetzes handelt mit doppelt so hohen Geldstrafen rechnen. Die Höchststrafen wurden von zuletzt 15.000 Euro auf bis zur 30.000 Euro erhöht.