Rettungsinitiative für bedrohte Schmetterlinge

Die steirischen Grünen wollen im Landtag eine Initiative für die Schmetterlinge starten. Umweltsprecherin Sandra Krautwaschl sieht die Hälfte der Schmetterlingsarten bedroht.

Der Verlust der biologischen Vielfalt mache auch vor den Schmetterlingen nicht halt, so die steirischen Grünen am Montag in einer Aussendung. Sie forderten die zuständigen Politiker zum Handeln auf.

Hälfte der Schmetterlingsarten in Gefahr?

Die Hälfte der heimischen Tag- und Nachtfalterarten sind laut den Grünen gefährdet. Monokulturen, Zerstörung von Feuchtgebieten und Aulandschaften, sowie der unvermindert fortschreitende Bodenverbrauch würden ihren Lebensraum zerstören, Pestizide würden ihre Nahrungspflanzen vernichten. „Derzeit gibt es in Österreich 4.070 nachgewiesenen Schmetterlingsarten, davon 208 Tagfalterarten. 51,6 Prozent aller Tagfalter sowie 40,3 Prozent von ausgewählten 800 Nachtfalterarten gelten laut roten Listen als mehr oder weniger gefährdet“, meinte die Umweltsprecherin der Grünen im Landtag Steiermark, Sandra Krautwaschl.

Schmetterling Blumen

ORF

Laut den Grünen gibt es in Österreich mehr als 4.000 Schmetterlingsarten

Artenhilfsprogramm und Pestizidverbot

Die Steiermark verfüge über eine abwechslungsreiche landschaftliche Struktur mit zahlreichen Öko-Nischen. Allerdings würden viele naturnahe Lebensräume wie blühende Wiesen, artenreiche Wälder und Feuchtgebiete immer weniger, so die Grünen. Diese Entwicklung würde auch immer mehr Schmetterlingsarten in der Steiermark betreffen, warnte die Umweltsprecherin der Grünen im Landtag, Sandra Krautwaschl. Sie forderte ein Verbot von besonders schädlichen Pestiziden, eine Biodiversitätsoffensive und ein Artenhilfsprogramm. Umweltlandesrat Anton Lang (SPÖ) und Agrarlandesrat Johann Seitinger (ÖVP) müssten ein Konzept erarbeiten um den Verlust des Artenreichtums von Schmetterlingen einzudämmen. Ein entsprechender Antrag der Grünen wird am Dienstag im Umweltausschuss des Landtags behandelt.

Die Vorschläge der Grünen im Detail

  • Entwicklung von Artenhilfsprogrammen für hochgradig bedrohte Arten
  • Verbot von besonders schädlichen Pestiziden
  • Kein Einsatz von Pestiziden in und im Nahbereich von wertvollen Schmetterlingslebensräumen
  • Bei jeder Neubepflanzung von Hängen, Böschungen und Straßenrändern sowie Neupflanzung von Hecken sowohl auf Flächen des Landes als auch von landeseigenen Unternehmen und Betrieben ist im Sinne der Biodiversität für Artenreichtum zu sorgen. Es soll gezielt gesät, die Flächen sollen weitgehend sich selbst überlassen und selten - aber zum richtigen Zeitpunkt - gemäht werden.

Link: