Damit der Urlaub nicht zum Reinfall wird

Wie man sich bei einer Buchung bettet, so liegt man leider nicht immer: Damit man als Urlauber weiß, was zu tun ist, wenn es unvorhergesehene Mängel gibt, informiert die Arbeiterkammer ab sofort Urlaubsreisende auch am Grazer Flughafen.

Statt Meerblick und Wellenrauschen Baustellenlärm und verschmutzte Zimmer - Sommer für Sommer gehen bei der steirischen Arbeiterkammer hunderte Beschwerden von Urlaubern ein, deren Traumurlaub sich als Albtraum entpuppte.

Mit der AK im Handgepäck um die Welt

Hilfe gibt es nun aber auch schon vor der Abreise: Noch bis 12. August informiert die Arbeiterkammer Reisende direkt am Grazer Flughafen - jeweils Dienstag und Donnerstag am Vormittag und zu Mittag sowie am Samstag den ganzen Tag über. Unter anderem erfährt man, was man tun sollte, wenn Mängel rund um Flug, Hotel oder Strand auftreten; dazu wird auch eine Broschüre mit auf den Weg gegeben.

„Um seine Rechte zu wahren, ist es ganz wichtig, vor Ort umgehend seine Vertragspartner zu informieren, wenn Probleme auftauchen, und wenn Probleme vor Ort nicht schnell lösbar sind, Beweise zu sichern. Wir stellen immer wieder fest, dass es Konsumenten gibt, die vor Ort die Beweise nicht genau genug sichern“, sagt Herbert Erhart von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer.

Fotos, Videos, Bestätigungen

Dass man die Mängel beweisen kann, sei aber wichtig, um eine Entschädigung zu bekommen - Erhart rät daher konkret: „Fotos machen von optischen Mängeln, Videos anfertigen, auch Tonaufzeichnungen können wichtig sein hinsichtlich Lärmbelästigung am Urlaubsort. Oder ganz, ganz wichtig: Schriftliche Bestätigungen einholen von der örtlichen Reisebetreuung, dass man den Mangel auch gerügt hat.“

Beschwerden wegen Flugproblemen nehmen stark zu

Generell gibt es zwei große Bereiche, wo bei Urlaubsreisen Probleme auftreten können: Einerseits geht es um Flugverspätungen oder nicht angekommene Koffer, andererseits um Mängel in Hotel oder Apartment oder darum, dass der Strand nicht so schön ist wie im Prospekt.

Obwohl die Urlaubssaison heuer gerade erst begonnen hat, fällt laut Herbert Erhart eines auf: Die Beschwerden wegen Flugproblemen nahmen stark zu. Grund sei, dass die Air Berlin die Verbindung Graz-Berlin mit 1. Juni gestrichen hat - mehr dazu in Air Berlin streicht Graz-Berlin: Hilfe für Betroffene (1.7.2017).

Entschädigungsansprüche wegen Flugannullierungen müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht, bei klassischen Flugpauschalreisen gilt, so die Arbeiterkammer, hingegen die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren - sie beginnt mit der Rückkehr aus dem Urlaub.

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