Baugewerkschaft fordert hitzefrei ab 35 Grad

Die heißen Temperaturen fachen wieder die Diskussionen über die Hitzeregelung für Bauarbeiter an. Die Gewerkschaft fordert Unternehmer auf, ihren Arbeitnehmern ab 35 Grad freizugeben - eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.

Bei Regen, Schneefall oder Frost können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freigeben - das ist durch das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz geregelt. Mit Anfang des Jahres 2013 wurde auch die Hitze in diese Aufzählung eingebaut - damit zählen auch besonders heiße Tage zum Schlechtwetter.

„Menschlichkeit vor Vernunft“

Bei Temperaturen von 35 Grad im Schatten am Baustellenort wird Firmen nahegelegt, ihren Arbeitern freizugeben. In diesem Fall bekommen Arbeitnehmer einen Teil ihres Lohnes, sagte Wolfgang Nigitz von der Arbeiterkammer: „Durch diese Regelung im Gesetz haben die Arbeitnehmer im Baubereich Anspruch auf 60 Prozent ihres Lohnes, der über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskassa ausbezahlt wird“, so Nigitz.

Eine Verpflichtung, freizugeben, gibt es aber nicht. Daher appelliert die Gewerkschaft Bau-Holz aktuell an die Auftraggeber und Baustellenverantwortlichen, „Menschlichkeit und Vernunft“ zu zeigen, wie es in einer Aussendung heißt. Seit Einführung der Regelung im Jahr 2013 hätten mehr als 6.600 österreichische Firmen ihren Arbeitern mindestens einmal freigegeben, so die Gewerkschaft.

Hitzeregelung auch im Büro

Richtlinien gibt es aber nicht nur für die Arbeit im Freien, sondern auch in Büros: „Da gibt es eine gesetzliche Bestimmung, wonach der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass in Arbeitsräumen mit Klimageräten die Temperatur 25 Grad nicht überschreitet“, sagte Wolfgang Nigitz.

Wenn kein Klimagerät vorhanden ist, müsse der Arbeitgeber mittels Jalousien, Rollos, Tischventilatoren oder Ähnlichem die Temperatur senken, so Nigitz. Sollten keine derartigen Maßnahmen getroffen werden, erstattet die Arbeiterkammer auch immer wieder Anzeige beim Arbeitsinspektorat.

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