Juwelierraub mit Blumenstrauß: Strafe reduziert

Wegen eines Juwelierraubs mit Blumenstrauß ist am Mittwoch in Graz ein Mann erneut vor Gericht gestanden. Der OGH hatte ein zuvor bestehendes Urteil aufgehoben - nun wurde die Strafe von siebeneinhalb auf sechseinhalb Jahre reduziert.

Im ersten Rechtsgang war außer schwerem Raub auch kriminelle Vereinigung angeklagt gewesen - mehr dazu in Juwelierüberfall mit Blumenstrauß: Haftstrafe (16.1.2017). Diesen Punkt hatte der Oberste Gerichtshof aufgrund von Rechtsfehlern aufgehoben - der Raub wurde hingegen bestätigt.

Überfall im Februar 2015

Der Überfall hatte sich am 10. Februar 2015 in der Grazer Innenstadt ereignet: Weil der damals 30-Jährige einen Blumenstrauß in der Hand hielt, öffnete ihm die Angestellte des Juweliers die Türe, die eigentlich aus Sicherheitsgründen versperrt war - mehr dazu in Juwelier-Überfall: Täter kam mit Blumen (10.2.2015). Bei dem Überfall wurden 129 Uhren im Gesamtwert von rund 767.000 Euro und etwas Bargeld geraubt.

Raubüberfall auf Grazer Juwelier

APA/Erwin Scheriau

Der Beschuldigte war nicht maskiert und wurde von Zeugen mit einiger Sicherheit wiedererkannt; seine DNA fand sich auch auf der verwendeten Spielzeugwaffe und auf einem der Opfer wieder, außerdem gab es ein Überwachungsvideo, auf dem nach Meinung der Anklage der Mann zu sehen war.

Tat von Anfang an geleugnet

Der Prozess war mehrmals vertagt worden - mehr dazu in „Pink-Panther Prozess“ wieder vertagt (3.2.2016). Der Beschuldigte hatte von Anfang an alles geleugnet; er sehe dem Räuber zwar ähnlich, sprach aber davon, dass die Polizei alles konstruiert habe. Allerdings fanden sich in seinem Schließfach 200.000 Euro, über deren Herkunft er nicht schlüssig Auskunft geben konnte. Auch bei der neuen Verhandlung sagte der Beschuldigte nicht aus: „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen und habe nichts zu sagen“, betonte er.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Verteidiger meinte, das Ganze wurde „medial als Pink Panther-Überfall dargestellt, dafür gibt es aber keine Beweise.“ Die Pink Panther-Gruppe hatte mehrere Überfälle auf Juweliere nach ähnlichem Muster verübt und war zunächst auch hinter dieser Tat vermutet worden.

Das Schöffengericht befand jedoch, dass keine kriminelle Vereinigung vorliege, außerdem wurde die Tat nur als Raub - und nicht schwerer Raub - eingestuft. Die Haftstrafe wurde von siebeneinhalb auf sechseinhalb Jahre reduziert. Weder der Angeklagte noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab; das Urteil ist nicht rechtskräftig.