Anmeldung für Wahlbeisitzer: Frist endet bald

Die Frist für Wahlbeisitzer für die Nationalratswahl im Oktober endet in wenigen Tagen. Probleme bei der Besetzung gebe es nicht - es meldeten sich genügend Freiwillige für dieses Ehrenamt. Auch heuer sind Schulungen geplant.

Trotz der Beanstandungen nach der Bundespräsidentenwahl gibt es offenbar auch für die Nationalratswahl im Oktober ausreichend Freiwillige, die sich als Wahlbeisitzer melden - der heimischen Landesabteilung für Wahlen sind bisher keine Probleme bekannt. Bis 4. August kann man sich noch als Wahlbeisitzer melden.

Ehrenamt Wahlbeisitzer

Die Tätigkeit des Wahlbeisitzers ist ein Ehrenamt. Mitwirkende bekommen lediglich eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von zehn bis zwölf Euro.

Steiermarkweit 1.600 Wahlsprengel

Jeder einzelne der 1.600 Wahlsprengel in der Steiermark muss mit einem Wahlleiter und Beisitzern besetzt werden. „Bei den Gemeindewahlbehörden benötigt man neun Beisitzer und Ersatzbeisitzer, samt dem Vorsitzenden, der in der Regel durch den Bürgermeister oder einen ständigen Vertreter besetzt wird“, erklärte der Leiter der Landesabteilung für Gemeinden und Wahlen, Wolfgang Wlattnig.

Auch die Sprengelwahlbehörden müssen besetzt werden - hier müssen drei Beisitzer und Ersatzbeisitzer anwesend sein. Sie dürfen aber von den im Nationalrat vertretenen Parteien nominiert werden.

Beisitzer durch Parteien

Auch in den Gemeindewahlbehörden werden die Wahlbeisitzer meist durch die im Nationalrat vertretenen Parteien gestellt. Sind sie das nicht, haben jene Fraktionen mit mindestens drei Abgeordneten im Nationalrat das Recht, zwei Vertrauenspersonen zu entsenden; gleiches gilt für die Sprengelwahlbehörde. Jede wahlwerbende Partei darf darüber hinaus auch Wahlzeugen in die Wahllokale entsenden.

Schulungen für Beisitzer

Um Wahlbeisitzer zu werden, muss man nicht automatisch Mitglied einer Partei sein - man muss aber wahlberechtigt sein und nominiert werden. „Insbesondere die Ebene der Bezirkswahlbehörden, aber auch die Gemeindewahlbehörden wurden bereits im vergangenen Jahr intensiv geschult“, versicherte Wlattnig. Zusätzlich werde noch ein Leitfaden des Innenministeriums und ein E-Learning-Tool zur Verfügung stehen. Beisitzer, Ersatzbeisitzer und auch Vertrauenspersonen können sich über diese Kanäle noch zusätzlich informieren.

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