Tod in Pflegeheim: Staatsanwaltschaft ermittelt

Nach dem Sturz aus einem Pflegestuhl ist eine 82-Jährige in einem Wohnheim im Grazer Bezirk Waltendorf ihren Verletzungen erlegen. Ein Arzt dürfte zu spät hinzugezogen worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Der Vorfall, den die Polizei am Freitag in einer Aussendung bekanntgab, soll sich genau vor einem Monat am 25. Juli ereignet haben: Die Frau stürzte aus ihrem Pflegestuhl, wobei sie sich massive, äußerlich deutlich sichtbare Verletzungen am Kopf zuzog.

Keinen Arzt gerufen

Anschließend wurde die Grazerin von einer 54-jährigen Diplom-Krankenschwester des Wohnheims versorgt. Einen Arzt soll sie nicht hinzugezogen haben - auch ins Spital brachte sie die 82-Jährige nicht. Dafür habe sie für eine intensivere Beobachtung der Verletzten gesorgt.

Bis zum nächsten Abend schließlich hatte sich der Zustand der Seniorin weiter verschlechtert. Daraufhin ordnete die Angestellte eine sorgfältige Überwachung und die Zuführung von Sauerstoff an. Ein Arzt dürfte wiederholt nicht beigezogen worden sein, so die Polizei.

Frau erlag schweren Verletzungen

In den frühen Morgenstunden des 27. Juli war der Gesundheitszustand der 82-Jährigen noch schlechter geworden. Ein Pfleger verständigte eine zu diesem Zeitpunkt im Dienst stehende Angestellte, die die Einlieferung der Grazerin in das LKH Graz organisierte.

Doch es war zu spät: Im Krankenhaus stirbt die Frau an einer Gehirnblutung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des „Quälens oder Vernachlässigens einer wehrlosen Person“, so die Polizei.

Betroffenheit im Pflegeheim

Im Pflegeheim selbst ist man tief betroffen. Die Aufklärung der Todesumstände habe oberste Priorität, so die Leiterin des Pflegeheims „Haus am Ruckerlberg“, Claudia Paulus: „Ich habe das Dienstverhältnis mit der Diplomkrankenschwester aufgelöst - am Tag, als der Tod der Bewohnerin eingetreten ist. Und ich habe diesen Vorfall auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht.“

Die Leiterin ist überzeugt: „Es ist ein eindeutiges Fehlverhalten der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Sie hätte bereits zu dem Zeitpunkt, wo der Sturz erfolgt ist und ein Hämatom da war, die Bewohnerin ins Krankenhaus transferieren müssen.“ Insgesamt seien im Pflegeheim „Haus am Ruckerlberg“ übrigens zehn Prozent mehr Pfleger und Krankenschwestern im Dienst als gesetzlich vorgeschrieben.