Schächtungen: Aufregung um Behördenbrief

Ein Brief der Landesveterinärdirektion an die steirischen Schafbauern sorgt für Aufregung. Der Inhalt: Besteht der Verdacht, dass Tiere - verbotenerweise - geschächtet werden, dürfen sie von den Schafbauern nicht verkauft werden.

Erst Anfang des Monats gab es mehrere Schuldsprüche in Bezug auf das verbotene Schächten von Schafen - mehr dazu in Geldstrafen im Schafschächtungsprozess (3.8.2017). Nun verschickte die Landesveterinärdirektion mehrere Informationsschreiben über das Kurban-Fest Anfang September an die Landwirtschaftskammer, die Polizei, die Amtstierärzte und an die Bezirksverwaltungsbehörden, die das Schreiben ihrerseits an die Schafbauern, die mehr als 20 Schafe halten, weitergegeben hätten.

„Alle Beteiligten informieren“

„Zum einen hat es in den vergangenen Jahren immer wieder rund um das Kurban-Fest Fälle gegeben, wo illegale Schächtungen, ohne Betäubung der Tiere, zur Kenntnis gelangt sind. Da wollten wir alle Beteiligten über die rechtlichen Voraussetzungen betreffend rituelle Schlachtungen von Tieren informieren“, sagt Peter Wagner von der Veterinärdirektion.

Schächtungen sind laut Tierschutzgesetz verboten, und es sei natürlich auch verboten, jemandem Räume zur Schächtung zur Verfügung zu stellen - und es sei bekannt, dass zum islamischen Opferfest Personen muslimischen Glaubens häufig Schafhaltungs- und Schlachtbetriebe diesbezüglich aufsuchen, heißt es in dem Brief.

Keine Diskriminierung beabsichtigt

Die Intention sei es gewesen, zu verhindern, dass Landwirte sich mitschuldig machen, sagt Wagner. Eine Formulierung in dem Brief sorgt allerdings für Aufregung, wie auch der „Standard“ am Dienstag berichtete - nämlich jene, dass Schafe nicht an Personen verkauft werden dürfen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Tiere geschächtet werden sollen.

Auf die Frage, wie man erkennt, dass der Verdacht auf eine Schächtung besteht, sagt Wagner: „Das kann nur darin begründet sein, wenn der Käufer das zum Ausdruck bringt und sagt, er möchte das Schächten, und das direkt am Gehöft. Ansonsten weiß man ja nicht, was jemand mit einem Tier, das er von einem Landwirt kauft, vorhat.“ Keinesfalls sei eine Diskriminierung von Muslimen beabsichtigt gewesen, die Formulierung sei vielleicht nicht ganz glücklich gewählt, so Wagner weiter.

Schafzüchter: „Information offenbar notwendig“

Bernhard Tasotti vom steirischen Schafzuchtverband sieht den Brief als Information, die offenbar noch notwendig sei, weil möglicherweise nicht alle Betriebe ausreichend informiert sind; wenn jemand komme und sage, er wolle das Schaf nach dem Kauf schächten, dürfe man es natürlich nicht verkaufen.

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