Kurpfuscherei: Falscher Zahnarzt verurteilt

Wegen Kurpfuscherei und fahrlässiger Körperverletzung hat sich am Dienstag ein Grazer Zahntechniker vor Gericht verantwortet. Er hatte Behandlungen durchgeführt, zu denen nur ein Zahnarzt berechtigt ist.

In einem angemieteten Raum hatte der Mann von 2006 bis 2014 ohne benötigte zahnärztliche Ausrüstung ordiniert. Laut Staatsanwältin gab es keine Wasserspülungen, keine Absauggeräte - der gelernte Zahntechniker habe ohne Handschuhe behandelt und Arbeitsutensilien ohne zu sterilisieren mehrfach verwendet.

Der 59-Jährige hatte gesunde Zähne abgeschliffen, bis die Nervenkanäle offen lagen, Kronen falsch eingesetzt oder minderwertiges Material verwendet - laut Anklage gibt es knapp 20 Geschädigte, die dadurch Entzündungen und Dauerschmerzen erlitten. Im Jahr 2012 gab es bereits ein Ermittlungsverfahren gegen den falschen Zahnarzt, doch das verlief mangels Zeugen im Sand: Der Mann machte weiter, setzte seine Arbeiten laut Staatsanwältin auch nach seiner Einvernahme im Mai 2015 fort, bis in den Juli hinein.

„Größter Fehler meines Lebens“

Der Prozess fand erst am Montag statt, weil der Angeklagte bis dato nicht verhandlungsfähig war. Auf die Frage des Richters - ob er Vorstrafen habe - gab dieser keine konkrete Antwort. Darauf äußerte sich der Richter: „Sie haben 2013 eine Vorstrafe bekommen wegen Betrugs. War nicht sehr eindrucksvoll, wenn Sie es vergessen haben.“

Zahnarztuntersuchung

APA/Georg Hochmuth

Warum er Patienten falsch behandelt habe, wollte der Richter wissen. Es sei der größte Fehler seines Lebens gewesen, erwiderte der 59-Jährige darauf. Seine Verteidigerin sagte, er habe Kundenwünsche erfüllt, sich nicht bereichert - er habe die Grenze übersehen.

Sechs Monate bedingt

Die Staatsanwältin sprach von absichtlicher Grenzüberschreitung und klarem Kalkül. Hinzu kam auch noch ein Betrugsvorwurf - der Mann soll seinem Mieter knapp 5.000 Euro schuldig geblieben sein. Das Urteil lautete schließlich sechs Monate bedingte Haft und 900 Euro Geldstrafe. Den Geschädigten sprach das Gericht einen Schadenersatz zwischen 100 und 3.000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.