Urteil nach Schuss und Autojagd auf Ex-Freundin

In Graz ist am Mittwoch ein 24-Jähriger zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden: Mit einer Schreckschusspistole hatte er in Richtung seiner Ex-Freundin geschossen und sie mit dem Auto von der Straße abgedrängt.

Auslöser für die Tat dürfte das Ende der gemeinsamen Beziehung gewesen sein: Der 24-Jährige soll seine frühere Lebensgefährtin Ende Mai in einem Lokal getroffen haben. Im Auto der Frau befestigte er danach ein Foto von sich selbst auf dem Rückspiegel. Er sei „sehr verliebt gewesen“, die Emotionen seien wieder hochgekommen. Weil die Frau das Bild entfernte und zerriss, wurde der 24-Jährige offenbar zornig: Er folgte ihr mit seinem Wagen auf die Autobahn und jagte sie regelrecht Richtung Süden.

„Wir leben nicht irgendwo im Wilden Westen"

Dabei versetzte er seine ehemalige Geliebte, die mit einer Freundin im Auto unterwegs war, durch Abdrängen und Bremsen in Panik und gab einen Schuss mit einer Schreckschusspistole ab, der genau in Richtung des Autos der beiden Frauen zielte. „Wir leben nicht irgendwo im Wilden Westen, wo um fünf Uhr früh auf einen geschossen wird“, kommentierte der Richter und ließ den Angeklagten wissen: „Das ist das falsche Mittel, um eine Beziehung zu kitten.“

Die Frauen setzten die Fahrt allerdings fort und konnten sich über den Grenzübergang nach Slowenien retten: „Ich hatte Angst, dass wir sterben würden“, schilderte die Beifahrerin später der Polizei.

Sechs Monate bedingt

Zum Prozess waren sie und die Ex-Freundin des Angeklagten - beide befinden sich derzeit in Slowenien - übrigens nicht gekommen. Sie konnten daher auch nicht vor Gericht gehört werden: „Es gibt da ein technisches Problem, wir können nicht nach Slowenien telefonieren, sondern nur innerhalb Österreichs“, musste der Richter die beschränkten Möglichkeiten der heimischen Justiz eingestehen.

Laut dem Richter hatte die Frau dem Angeklagten bereits vor dem Prozess eine Nachricht zukommen lassen und sich mit ihm verglichen. Für das Gericht jedoch kein Grund, den Prozess abzusagen: „So geht das nicht, da können wir den Job des Richters gleich aufgeben“, merkte dieser an. Der 24-Jährige selbst zeigte sich geständig und reumütig - er bekam sechs Monate bedingte Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.