Kampus will Regress bei Behinderten abschaffen

Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) will den Pflegeregress bei stationärer Unterbringung von Menschen mit Beeinträchtigung abschaffen. Der Landtag muss den Beschluss der Landesregierung vom Donnerstag noch absegnen.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringt der vom Bund beschlossene Wegfall des Vermögensregresses bei Unterbringung in stationären Einrichtungen eine gehörige Erleichterung - mehr dazu in Aus für Pflegeregress: Land fehlen 20 Mio. Euro (3.1.2018) -, das Land Steiermark will nun auch im Behindertenbereich nachziehen.

„Die gleichen Rechte wie alle anderen“

Die bisherige Gesetzeslage sieht noch eine Ersatzpflicht für Erben eines Menschen mit Behinderung vor, soweit der Nachlass hierzu ausreicht: „Es ist aber nicht einzusehen, dass der Behindertenbereich nicht der Pflege gleichgestellt ist - seit Jahresbeginn ist ja der Pflegeregress für stationäre Leistungen gefallen. Und es ist mir wichtig, das Signal auszusenden: Menschen mit Behinderung haben in der Steiermark die gleichen Rechte wie alle anderen auch, und dafür kämpfe ich jeden Tag“, sagt Kampus. Die zusätzlichen Kosten wurden laut der Sozialabteilung mit 175.000 Euro beziffert - ein überschaubarer Betrag, so Kampus weiter.

Novelle soll rückwirkend mit 1. Jänner in Kraft treten

Der am Donnerstag in der Landesregierung beschlossene steirische Gesetzesentwurf, wonach von den Erben die Kosten für einen Platz in einem Wohnheim in einer Behinderteneinrichtung nicht mehr zurückgefordert werden sollen, muss noch dem Landtag weitergeleitet und von diesem beschlossen werden. Geplant ist, dass die Novelle rückwirkend mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten soll.