Steirer wollte Wahllokal anzünden: Einweisung

Ein 78-Jähriger ist am Freitag in Graz vor Gericht gestanden: Der Mann wollte während der Nationalratswahl ein oststeirisches Wahllokal anzünden. Der Schwerkranke wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Oststeirer hatte sich nie etwas zuschulden kommen lassen, der Ausraster am Wahltag im Oktober 2017 war sein erstes Vergehen, möglicherweise ausgelöst durch eine neue Dosierung seiner Tabletten.

Staatsanwältin: „Wollte Wahl sabotieren“

Die Staatsanwältin beschrieb, wie der Betroffene einen Benzinkanister, ein Feuerzeug und ein Messer nahm und damit ins Wahllokal ging: „Sein Plan war, die Wahl zu sabotieren“, meinte die Anklägerin. Er betrat den Raum und schrie herum, woraufhin er sofort hinausgezerrt wurde. Passiert ist niemandem etwas, es wurde auch nur wenig Benzin verschüttet - mehr dazu in Geistig Verwirrter wollte Wahllokal anzünden (15.10.2017).

Verteidiger: „Kurzschlussaktion“

„Wir haben hier eine ganz tragische Verhandlung“, war der Verteidiger überzeugt: Er schilderte, dass sein Mandant an einer hirnorganischen Schädigung leide, weswegen er auch als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde. „Mir tut der wirklich sehr leid“, meinte der Anwalt. Das Ganze sei offenbar eine „Kurzschlussaktion“ gewesen, bisher hatte der 78-Jährige ein ordentliches Leben geführt: „Er verdient es nicht, dass er seinen Lebensabend in einer Anstalt verbringen muss“, war der Verteidiger überzeugt.

Gutachter: Tat für den Angeklagten „wesensfremd“

Der Steirer machte einen angeschlagenen Eindruck und konnte nur bruchstückhaft die Ereignisse wiedergeben. Er wollte im Wahllokal etwas über die direkte Demokratie „vortragen“, erinnerte er sich, aber was er genau mit dem Benzin wollte, fiel ihm nicht mehr ein. „Das steht am Beipackzettel, dass einem von tausend das passieren kann“, sagte er unvermittelt. „Was denn?“, fragte die Richterin. „Dass das irgendwie überdreht“, antwortete der Betroffene. Er sei damals „geistig gestört“ gewesen, gab er zu, und bat: „Ich möchte nach Hause, mit vernünftigen Tabletten.“ Der Gerichtsgutachter bezeichnete die Tat als für den Mann „wesensfremd“ und erklärte: „Er kann außerhalb einer Anstalt betreut werden.“

Vorläufig wird sich der Wunsch des 78-Jährigen aber nicht erfüllen, denn der Schöffensenat verhängte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Nun soll der Patient von den betreuenden Stellen überprüft werden, dann darf er auf eine bedingte Entlassung hoffen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.