Tod nach Darmdurchbruch: KAGes verurteilt

Der Tod eines Patienten am LKH Graz hat nach vier Verfahrensjahren am Zivilgericht nun zu einem Schuldspruch gegen die KAGes geführt: Sie muss Trauerschmerzensgeld und die Begräbniskosten zahlen.

Der Vorwurf richtete sich gegen die Verantwortlichen, die eine Operation bei einem 46-Jährigen mit Darmproblemen zu spät veranlasst haben sollen: Es kam zum Darmdurchbruch, der Patient verstarb im Oktober 2012.

Strafgericht sprach Ärzte frei

Im Straflandesgericht führte ein chirurgischer Gutachter aus, dass es bei den Visiten keinen Grund gegeben habe, am klinisch unauffälligen Verlauf zu zweifeln. Der Sachverständige meinte beim Prozess im März 2016, er selbst hätte sich in der Früh des Todestages wohl auch nicht für eine Operation entschieden, denn es gab „klinisch keinen Hinweis auf einen Darmverschluss“. Das Strafgericht sah die Unschuld der beiden angeklagten Ärzte als erwiesen und sprach beide frei - mehr dazu in Tödlicher Darmdurchbruch: Ärzte freigesprochen (9.3.2016)

Zivilgericht: „Krankheitsbild völlig verkannt“

Auf dem Zivilrechtsweg bekam die Witwe nun aber Recht zugesprochen, so ihre Anwältin: Ein Obergutachter aus München kommt demnach „zu der Beurteilung, dass von den behandelnden Ärzten das zunehmend bedrohliche Krankheitsbild während dem 17-tägigen Krankenhausaufenthalt des Patienten völlig verkannt wurde“. Das radiologische Bild sei laut Aussendung „so eindrucksvoll“ gewesen, dass jeder durchschnittlich erfahrene Kliniker die Gefahr einer bevorstehenden Berstung des Dickdarms erkennen hätte müssen; es hätten sich laut Gutachten zahlreiche Defizite in der Organisation und der klinischen Bewertung summiert und schließlich zu dem eigentlich vermeidbaren letalen Ausgang geführt, so die Anwältin.

Schmerzensgeld und Begräbniskosten

Das Zivilgericht verurteilte die Steiermärkische Krankenanstaltsgesellschaft KAGes nun rechtskräftig zu 17.000 Euro Trauerschmerzensgeld sowie die Übernahme der Kosten für das Begräbnis; dem Verstorbenen wurde weiters ein Schmerzensgeld in der Höhe von 6.000 Euro zugesprochen, das nun seine Erben bekommen.

Zu dem Urteil war das Gericht gekommen, weil eine „derart auffallende Sorglosigkeit vorhanden war, dass eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt“, ist der Aussendung der Anwältin zu entnehmen. Das Gericht stütze sich dabei auf die Ausführungen des neu bestellten Sachverständigen aus Deutschland, der von einer „massiven Unterschreitung des medizinischen Standards spricht“.