Herzinfarkt bei Hausarzt: Schadenersatz für Witwe

Die Witwe eines Obersteirers, der wenige Tage nach einem Herzinfarkt beim Hausarzt gestorben ist, bekommt Schadenersatz zugesprochen. Laut Gericht haftet der Arzt für den Tod des Mannes. Die Frau erhält 67.600 Euro an Schadenersatz.

Im Sommer 2015 suchte der 57 Jahre alte Obersteirer in Begleitung seines Sohnes wegen Beschwerden seinen Hausarzt auf. Direkt im Untersuchungszimmer des Arztes erlitt der Mann einen Herzinfarkt mit Herzstillstand - mehr dazu in Herzinfarkt beim Hausarzt hat Nachspiel vor Gericht (19.5.2017).

Arzt wird „auffällige Sorglosigkeit“ vorgeworfen

Der Arzt soll zwar den Notarzt gerufen, ansonsten aber wertvolle Zeit verstreichen haben lassen, argumentierte Karin Prutsch, Anwältin der Familie: „Dem Arzt wird vorgeworfen, dass er nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß, wie ein durchschnittlicher Arzt es machen müsste, reagiert hat. Er hätte sofort reanimieren müssen und dafür sorgen müssen, dass eine ausreichende Sauerstoffzufuhr des Gehirns gegeben ist, und das wird ihm als auffällige Sorglosigkeit vorgeworfen.“

Sauerstoffunterversorgung nachgewiesen

Der alarmierte Notarzt brachte den Mann in das LKH nach Graz. Die Herzeingriffe verliefen gut. Fünf Tage später starb der Mann jedoch an den Folgen massiver Hirnschäden, die - laut Gutachten - auf die anfängliche Sauerstoffunterversorgung zurückzuführen sind, so Prutsch: „Der Notarzt und die Personen, die nachher gekommen sind, haben den Patienten blau vorgefunden, also zyanotisch sozusagen, später war nie mehr eine Sauerstoffunterversorgung nachweisbar, das heißt, das war die Ursache des Todeseintrittes.“

Gutachten soll fehlerhaft sein

Der Witwe des Patienten wurde nun vonseiten des Zivilgerichts eine Schadenersatzzahlung zugestanden. Der Mediziner muss 67.600 Euro zahlen. Strafrechtlich wurde das Verfahren rechtskräftig eingestellt, die Anwältin hofft nun aber, dass der Fall neu aufgerollt wird. Prutsch argumentiert mit dem für die Einstellung des Verfahrens ausschlaggebenden Gutachten, das fehlerhaft gewesen sein soll.