Schubhaft Vordernberg: Volksanwaltschaft prüft

Volksanwalt Günther Kräuter hatte die Möglichkeit bereits angekündigt, jetzt ist es fix: Die Volksanwaltschaft wird die Verträge rund um das Schubhaftzentrum Vordernberg überprüfen. Neben der Aufgabenverteilung geht es auch um Kontrollrechte der Vertragspartner.

Die Volksanwaltschaft hat ein Prüfungsverfahren zum Schubhaftzentrum in der steirischen Gemeinde Vordernberg eingeleitet, das ab Jänner 2014 in Betrieb geht. Darin soll es um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verträge zwischen Innenministerium und der Gemeinde sowie zwischen dieser und der privaten Sicherheitsfirma G4S gehen.

Bürgermeister denkt über Vertragsänderungen nach

Die Einleitung des Prüfungsverfahrens wurde in der Sitzung der Volksanwaltschaft am Montag einstimmig beschlossen. Die betroffenen Verträge waren zuletzt nach wiederholter Kritik offengelegt worden.

Der Vordernberger Bürgermeister Walter Hubner schloss zuletzt auch nicht aus, dass man diese Verträge möglicherweise noch abändern wird. Denn das beauftragte Wachdienstunternehmen G4S solle auf keinen Fall Bewachungsaufgaben im Schubhaftzentrum übernehmen. Jedoch: „In den Verträgen geht das offensichtlich nicht so klar hervor. Wenn es notwendig ist, muss man hier schärfen und nachjustieren“, so Hubner - mehr dazu in Schubhaftzentrum - wird Vertrag geändert? (oe1.ORF.at).

Bedenken wegen Menschenrechten

Die Volksanwaltschaft hege Bedenken in Bezug auf die Zulässigkeit der Übertragung bestimmter Aufgaben an die Gemeinde Vordernberg und private Unternehmungen, hieß es in einer Aussendung. Das Prüfungsverfahren werde sich auf die Frage konzentrieren, in welchem Umfang vertraglich definierte Leistungen durch die Polizei zu erbringen sind und inwieweit durch die gewählte Vorgangsweise menschenrechtliche Gewährleistungspflichten berührt sind.

Polizeiarbeit nicht in private Hand

Die Bundesverfassung sehe vor, dass Aufgaben der Sicherheitsverwaltung hoheitlich - also in der unmittelbaren Verantwortung des Innenministeriums - zu vollziehen sind, so auch die Volksanwaltschaft. Eine Privatisierung polizeilicher Aufgaben sei weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich vorgesehen - mehr dazu in Private Schubhaft-Security erregt Skepsis (steiermark.ORF.at; 18.10.2013)

Vertragsbedingungen auf dem Prüfstand

Geprüft werden sollen außerdem Vorkehrungen und Eingriffsmöglichkeiten der Gemeinde, falls der Vertrag mit G4S nicht oder schlecht erfüllt wird - und welche Aufsichts- und Kontrollrechte das Innenministerium in Bezug auf die Leistungen hat, die durch die Gemeinde Vordernberg erbracht werden sollen.

Ebenfalls auf der Liste der Prüfer: das Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen und Konzessionen sowie die Sicherstellung der Eignung des Personals.

Sicherheitsfirma ist für Prüfung durch Volksanwälte

Das Sicherheitsunternehmen G4S hat in einer Stellungnahme gegenüber der APA festgehalten, dass es „die Prüfung durch die unabhängige Volksanwaltschaft begrüßt und vollinhaltlich unterstützen wird“. In der Erstellung des Betriebskonzepts für das Zentrum als auch in der Vertragsgestaltung sei auf eine klare Trennung zwischen hoheitlichen und nicht hoheitlichen Aufgaben Bedacht genommen worden. Das komme auch dadurch zum Ausdruck, dass die Mitarbeiter „keinerlei Bewaffnung mit sich führen und auch nicht uniformiert auftreten werden“.

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