Nach Vergewaltigung: Behörden sind Hände gebunden

Nach der Vergewaltigung einer Zehnjährigen durch eine 14-Jährigen in Graz werden neue Maßnahmen für unmündige Straftäter gefordert. Der Junge hatte bereits als 13-Jähriger eine Siebenjährige sexuell missbraucht.

Der 14-Jährige ist schon mehrfach amtsbekannt: Vor rund einem Jahr hatte er eine Siebenjährige missbraucht, am Montag eine Zehnjährige mehrfach vergewaltigt - mehr dazu in Zehnjährige auf Toilette mehrfach vergewaltigt. Der Fall des Jugendlichen zeigt eine große Lücke auf, bei der so gut wie allen, die handeln könnten, die Hände gebunden sind.

Kaum Konsequenzen möglich

Wie ist es möglich, dass ein Jugendlicher ein kleines Mädchen vergewaltigt und eine Betreuung durch das Jugendamt die einzige Konsequenz ist, um ihn von einer Wiederholung abzuhalten? Laut einer Nachfrage beim Jugendamt wurde ein Unterstützungsangebot gesetzt; was genau gemacht wurde, könne man aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen.

Allerdings: Wenn ein Jugendlicher das Angebot nicht annimmt, könne man keine Zwangsmaßnahmen setzen, und laut Staatsanwaltschaft kann man bei unter 14-Jährigen aufgrund der Strafunmündigkeit nicht mehr tun, als Pflegschaftsgericht und Jugendwohlfahrt zu informieren.

Polizei fordert Kompetenzbündelung

Bei der Polzei kennt man das Problem, sagt Günter Ebenschweiger, Leiter des österreichischen Zentrums für Kriminalprävention. Seiner Meinung nach müsse man endlich ein dichtes Netzwerk von Schulen über Jugendwohlfahrt, Polizei, Psychologen und Bildungsstätten aufbauen, um Jugendliche abzufangen, bevor sie straffällig werden.

„Fast eine schäbige Haltung“

Er fordert, „diese Kompetenzen zu bündeln, weil ich das einfach auch als Polizist nicht einsehe. Ich meine, das ist fast eine schäbige Haltung, dass wir alle mit unseren Kompetenzen zuschauen und dann sagen, wir sind hilflos, aber dann zulassen, dass jemand so eine massive Straftat begeht. Wenn es aber auch die notwendigen rechtlichen Bestimmungen gäbe, dass wir diesen Familien und den Jugendlichen helfen könnten, dass wir verhindern können, dass sie dann mit 14 einfach in Haft kommen. Aber bis zu dem Zeitpunkt muss man ja wissen, haben die schon ganz viele Opfer hinterlassen, und ich glaube, denen zuliebe müsste man diesen Schritt in Österreich auf alle Fälle gehen.“

Im Vorjahr wurden in Österreich 7.000 Verfahren wegen Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung gegen Täter unter 14 eingestellt; die Tendenz sei rückläufig, so das Ministerium.