Schülerin vergewaltigt - fünf Schuldsprüche

Vor rund eineinhalb Jahren soll eine 15-Jährige an einer Grazer Schule von mehreren Burschen sexuell missbraucht worden sein. Sechs Angeklagte mussten sich dazu in Graz vor Gericht verantworten - fünf wurden am Donnerstag verurteilt.

Der Fall wurde erst Monate später bekannt, als sich das Opfer einer Betreuerin in einer neuen Schule anvertraute. In weiterer Folge wurde gegen insgesamt 20 Verdächtige ermittelt.

Die sechs Burschen im Alter von 15 und 16 Jahren - die meisten österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund - mussten sich in Graz nun auch vor einem Schöffengericht verantworten. Die Ermittlungen gegen die 14 weiteren Verdächtigen seien laut Staatsanwältin eingestellt worden, weil ihnen keine Schuld nachgewiesen werden konnte.

Mädchen in Ärztezimmer vergewaltigt

Das Opfer - zum Tatzeitpunkt 15 Jahre alt - war zum eigenen Schutz bereits im Vorfeld des Prozesses befragt worden, und dabei habe sich laut Staatsanwältin ein eindeutiges Bild gezeigt. Demnach habe es in den Räumlichkeiten einer Grazer Neuen Mittelschule gleich mehrere Vorfälle gegeben, bei denen das Opfer an der Brust und im Genitalbereich gegen ihren Willen begrapscht worden sei. In einem Ärztezimmer der Schule sei das Mädchen schließlich auch vergewaltigt worden - mehr dazu in Mitschüler sollen 15-Jährige vergewaltigt haben (24.11.2015).

Alle Angeklagten seien in irgendeiner Form daran beteiligt gewesen: Manche hätten aktiv an den sexuellen Übergriffen mitgewirkt, oder sie hätten die Flucht des Opfers verhindert, etwa, indem sie Türen zuhielten. Zumindest könne den Anklagten „ein Nichtstun zur Last gelegt werden“, da sie es unterlassen hätten, die Tat zu verhindern.

„Von Reue und Mitleid keine Spur"

Zuletzt hätten die Angeklagten laut Staatsanwältin zwar zugegeben, dass „schon etwas passiert sei, sie aber nichts damit zu tun hätten“, womit sie sich letztlich gegenseitig belasten würden. „Von Reue und Mitleid aber keine Spur“, so die Staatsanwältin. Sie forderte für die Angeklagten daher eine Strafe, die, wie sie sagt, „deutlich macht, dass Gewalt abzulehnen ist und insbesondere Gewalt gegen Frauen keinesfalls geduldet wird“.

Auch für die Verteidiger stehe außer Zweifel, dass es Vorfälle gegeben habe, allerdings habe sich das Opfer bei den Einvernahmen in zahlreiche Widersprüche verstrickt und würde einige Angeklagte nun zu Unrecht belasten. Man vermute Schutzbehauptungen des Opfers, um vor der eigenen Familie nicht in Ungnade zu fallen.

Fünf Angeklagte verurteilt

Der Prozess verlief unter Ausschluss der Öffentlichkeit, am Donnerstag fielen schließlich die Urteile: Der Hauptangeklagte wurde wegen zweifacher Vergewaltigung zu 24 Monaten Haft - davon acht unbedingt - verurteilt, für vier weitere Angeklagte gab es bedingte Haftstrafen zwischen drei und zwölf Monaten, einer der Angeklagten wurde freigesprochen, weil seine Beteiligung nicht nachweisbar war; die Urteile sind nicht rechtskräftig.