Anschlag auf Grazer Moschee: Vier Anklagen

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat nach der Schändung einer Grazer Moschee vier Personen angeklagt. Die Beschuldigten müssen sich in Graz wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung verantworten.

Der Anschlag auf die Grazer Moschee war in der Nacht auf den 6. Mai 2016 verübt worden: Ein kurze Zeit später festgenommener Mann hatte einen Schweinekopf im Außenbereich der Moschee befestigt und Schweineblut verschüttet - mehr dazu in Minarett mit Blut beschmiert (6.5.2016). Außerdem wurde auch der Informant des Abwehramtes festgenommen, der verdeckt an der Aktion beteiligt war - mehr dazu in Anschlag auf Grazer Moschee: Heer prüft Vorwurf (3.7.2016): Er dürfte auch unter den nun vier Angeklagten sein; beim Bezirksgericht Graz-West war vorerst aber niemand erreichbar.

Vier Verfahren eingestellt

Gegen vier weitere Verdächtige wurde das Verfahren laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingestellt - unter ihnen ist ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung: Bei ihm bestand der Verdacht der gefährlichen Drohung und des Amtsmissbrauchs. Aus Beweisgründen wurde das Verfahren aber eingestellt. Hinsichtlich der angeblichen gefährlichen Drohung sei der Wortlaut zu unbestimmt gewesen.

Gegen die drei weiteren Personen wurde ebenfalls wegen des Verdachts der Herabwürdigung religiöser Lehren und Sachbeschädigung ermittelt, doch ihnen konnte eine Beitrags- oder Bestimmungshandlung zum „Moschee-Vorfall“ nicht nachgewiesen werden, teilte die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung mit.