Anti-Hassposting-App: Zahlen sind alarmierend

Seit einem Jahr ist die „BanHate“-App, initiiert von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark, verfügbar. Erstmals können damit jetzt Zahlen zum Thema Hass im Internet genannt werden - und diese sind alarmierend.

Seit April des vergangenen Jahres gehen über die „BanHate“-App vermeintliche Hasspostings aus Österreich und Deutschland bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark ein. Mit der App können Hasspostings übermittelt und von Experten auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft werden; wenn nötig, werden Postings auch an die Staatsanwaltschaft oder den Verfassungsschutz weitergeleitet - mehr dazu in Neue App kämpft gegen Hasspostings (18.4.2017).

1.716 Meldungen in elf Monaten

Dass es so viele sind, damit hätte selbst die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Daniela Grabovac, nicht gerechnet: „Wir haben innerhalb von elf Monaten 1.716 Meldungen bekommen. Natürlich die sozusagen ‚klassischen‘ Kategorien Flüchtlinge und Ausländer, aber wir sahen, und das ist sehr erstaunlich, dass die Wiederbetätigung und insbesondere die Leugnung des Holocausts eine sehr zentrale Rolle spielt.“

Keine Hemmschwelle

Bei 80 Prozent aller Meldungen handle es sich um Postings auf Facebook. Und gehe es um Hass und Hetze im Internet, so Grabovac, scheine es schier keine Hemmschwelle mehr zu geben: „Wir schauen uns das strafrechtlich an, ist es ein verhetzerisches oder strafrechtlich relevantes Posting, und je nach Kategorie wird dann weiter übermittelt mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an den Verfassungsschutz.“

Hassposting

ORF

366 Hasspostings wurden aufgrund von staatsfeindlichen Inhalten oder von Verstößen gegen das Verbotsgesetz direkt an den Verfassungsschutz weitergeleitet, 126 Postings an die Staatsanwaltschaft übermittelt, so Thomas Mühlbacher, Leiter der Staatsanwaltschaft Graz: „Die wesentlichen Strafbestimmungen, die dort infrage kommen, sind die Verhetzung, die dann, wenn aufgrund dieser Verhetzung tatsächlich Gewalt ausgeübt wird, sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht ist, und vielfach auch Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, also die Verherrlichung, die propagandistisch-einseitige Darstellung des nationalsozialistischen Gewaltregimes.“

Keine Frage der freien Meinungsäußerung

Viele würden sich mit freier Meinungsäußerung rechtfertigen, so Mühlbacher - mit dieser hätten Hasspostings aber nichts zu tun: „Wir haben in Österreich natürlich ein Grundrecht der freien Meinungsäußerung, es ist aber so, dass die freie Meinungsäußerung unter Gesetzesvorbehalt steht - das heißt, wenn ich meine Meinung äußere, muss ich eine dem Gesetz adäquate Form wählen: Ich darf niemanden beleidigen, ich darf nicht hetzen gegen andere, ich darf nationalsozialistische Inhalte nicht verbreiten oder verherrlichen, und da setzt die Staatsanwaltschaft ein.“

Vom Land Steiermark und der Stadt Graz heißt es, man hoffe, die „BanHate“-App kann künftig zu mehr Anstand und Menschenwürde im Netz beitragen. Die zuständige Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) sagte, gerade im Jahr 2018, dem Jahr der Menschenrechte, sei es unerlässlich, offensiv gegen Diskriminierung vorzugehen.

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