e-Medikation ab sofort flächendeckend

Die e-Medikation gibt es seit dem Wochenende flächendeckend. Kassenärzte und Apotheken stellten auf das elektronische System um, mit dem Doppelverordnungen und Wechselwirkungen vermieden werden sollen.

Die e-Medikation ist neben den e-Befunden eine weitere Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Im Bezirk Deutschlandsberg lief die e-Medikation im Testbetrieb, anfangs mit technischen Problemen – mehr dazu in E-Medikation: Pilotversuch steht still (16.11.2016).

Wechselwirkungen können geprüft werden

Seit dem Wochenende stellten laut dem Gesundheitsfonds Steiermark nahezu alle 1.000 Kassenärzte und rund 200 Apotheken auf das elektronische System um. Nach Vorarlberg ist die Steiermark das zweite Bundesland, in dem die Datenbank im Vollbetrieb läuft. Patienten erhalten weiterhin ein auf Papier ausgestelltes Rezept mit einem eigenen Code, mit dem sie zur Apotheke gehen. Durch Scannen des Codes auf dem Rezept kann die Apotheke die Abgabe der verordneten Arzneimittel in der e-Medikationsliste speichern. Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, kann der Apotheker die gesamte e-Medikationsliste abrufen und auf Wechselwirkungen prüfen.

Für die Patienten ist die Teilnahme freiwillig, eine Abmeldung ist jederzeit möglich. „Der große Vorteil von e-Medikation ist die Minimierung der Risiken unerwünschter Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen. Außerdem wird die Sicherheit bei der Einnahme von Medikamenten für die Patientinnen und Patienten deutlich erhöht“, so Gesundheitslandesrat Christopher Drexler (ÖVP) am Montag.

Keine technischen Probleme mehr

„Die technischen Probleme, die es in der e-Medikation anfangs gab, scheinen soweit beseitigt. Wir hören von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten kaum mehr Klagen“, sagt Herwig Lindner, Präsident der Ärztekammer Steiermark. Die aktuelle Debatte um die Auswertung der ELGA-Daten für wissenschaftliche Zwecke gefährde jedoch das Projekt, „weil es die gesetzlich verbriefte Sicherheit, dass ELGA und e-Medikations-Daten nur für die medizinische Behandlung genutzt werden dürfen, aufweicht“, so Lindner. Patienten würden das Recht nutzen, optional Informationen nicht in ihre elektronische Gesundheitsakte aufnehmen zu lassen: „So entstehen Lücken“, warnte Lindner.

Muster einer E-Card

APA/Harald Schneider

Die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist seit Dezember 2015 in den steirischen Krankenhäusern, Landespflegeheimen, Pflegeheimen und Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz und einigen Ambulatorien der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse angeschlossen. Rund drei Millionen ELGA-Dokumente wurden seither abgespeichert. Über das ELGA-Portal können Bürger selbst alle eigenen ELGA-Gesundheitsdaten einsehen.

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