Prüfbericht: Bund soll Tierschutz mitfinanzieren

Beim Thema Tierschutz sollte sich das Land finanzielle Unterstützung beim Bund und den Gemeinden holen - diese Einschätzung kommt vom Landesrechnungshof im jüngsten Prüfbericht, der grundsätzlich positiv ausfällt.

Die Prüfer des Landesrechnungshofes beurteilen die Arbeit der Steiermark beim Tierschutz positiv, in einigen Teilbereichen werden noch Nachjustierungen empfohlen.

LRH prüfte Tierschutz:

Der jüngste Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) ist dem Tierschutz gewidmet - grundsätzlich wird ein positives Attest erteilt: Der Prüfbericht im Detail.

1,75 Mio. Euro für Unterbringung

Seit 2014 regeln sogenannte Verwahrungsverträge zwischen dem Land Steiermark und den sieben Tierheimbetreibern die Unterbringung von Tieren, die keinen Besitzer mehr haben. Mehr als 1.500 Heimtiere gibt es derzeit: rund 300 Hunde, rund 690 Katzen und etwa 500 Kleintiere. Das Land muss für die Unterbringung der Tiere jährlich 1,75 Millionen zahlen, so der Landesrechnungshof; dazu kommen Förderungen für bauliche Maßnahmen oder Futterspenden, die sich laut den Prüfern zwischen 2013 und 2017 auf mehr als zwei Millionen Euro summierten.

Förderungen bei zu wenig Eigenmittel

Der Landesrechnungshof ist der Meinung, dass das Land diesen finanziellen Aufwand für die Heimtiere nicht alleine stemmen sollte und sieht künftig auch den Bund und die Gemeinden gefordert, ihren Beitrag dafür zu leisten. Weiters empfiehlt der Rechnungshof, die Verwahrungsverträge mit den Tierheimen in regelmäßigen Abständen zu evaluieren: Förderungen sollte das Land nur dann gewähren, wenn Tierheime die baulichen Maßnahmen nicht durch Eigenmittel abdecken können.

Katze

APA/dpa/Jens Büttner

Für die Tierschutzagenden in der Steiermark zuständig ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung unter Landesrat Anton Lang (SPÖ) - dort ist auch die Tierschutzombudsstelle angesiedelt. Für den Veterinärbereich verantwortlich ist die Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft unter Landesrat Christopher Drexler (ÖVP).

Erfolgreiches Kastrationsprojekt

Positiv beurteilt der Landesrechnungshof die Tierverwahrungsdatenbank: Dadurch könne erstmals die Anzahl der versorgten bzw. geretteten Tiere plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden. Auch das Kastrationsprojekt für Streunerkatzen wird als sehr sinnvoll erachtet, da dadurch deren unkontrollierte Vermehrung eingedämmt wird.

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