Tödlicher Autounfall: Lenkerin verurteilt

Eine junge Steirerin ist am Donnerstag in Graz wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Die 23-Jährige hatte zum Unfallzeitpunkt keinen Führerschein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die junge Frau hatte im März dieses Jahres in Weitersfeld in der Gemeinde Mureck (Bezirk Südoststeiermark) einen schweren Verkehrsunfall verursacht - mehr dazu in Zwei Tote bei zwei Verkehrsunfällen (19.03.2018).

Zu schnell auf schneebedeckter Straße

Sie war damals mit dem Auto ihrer Mutter bei schwierigen äußeren Bedingungen - leichter Schneefall, schneebedeckte Fahrbahn, schlechte Sicht - zu einer Schulung unterwegs. Die 23-Jährige war nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins, nahm aber trotzdem als Lenkerin einer Fahrgemeinschaft drei weitere Frauen mit.

Laut Staatsanwalt fuhr die junge Steirerin zu schnell, geriet in einer Kurve ins Schleudern, rutschte auf die Gegenfahrbahn und prallte dort in ein entgegenkommendes Auto. Die Folgen waren fatal. Zwei Frauen wurden aus dem Auto geschleudert, eine von ihnen starb. Zwei weitere Frauen erlitten mehrfache Brüche. Die Lenkerin kam mit leichten Verletzungen davon.

Unfall B69

Presseteam BFVRA / Konrad

Unfallstelle auf der B69

Die junge Frau musste sich am Donnerstag wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Grazer Straflandesgericht verantworten. „Meine Mandantin verantwortet sich natürlich geständig“, so der Verteidiger. Es tue ihr alles furchtbar leid, sie leide sehr unter den Folgen des Unfalls und sei auch in Behandlung. Sie sei tatsächlich zu schnell gefahren, das belege auch ein Gutachten. Die 23-Jährige war laut eigenen Angaben mit etwa 70 km/h unterwegs.

„Im Notfall“ auch ohne Führerschein unterwegs

Der Angeklagten war zuvor der Führerschein abgenommen worden, weil sie ein gefordertes Fahrsicherheitstraining nicht absolviert hatte. „Warum?“, wollte die Richterin am Donnerstag wissen. „Ich hatte kein Geld, einen Freund der gesoffen hat und keine Zeit“, so die Mutter einer fünfjährigen Tochter unter Tränen. Die Richterin wollte weiter wissen, wie oft sie ohne Führerschein gefahren sei? „Nur im Notfall“, kam die Antwort. Sie sei zu feig gewesen den anderen Frauen zu sagen, dass sie keinen gültigen Führerschein gehabt habe, gab die 23-Jährige zu.

Leben mit Schmerzen

Eine Mitfahrerin, die schwer verletzt wurde, erzählte vor Gericht, wie sie zwischendurch „einen 100er auf dem Tacho gesehen" und die Fahrerin aufgefordert habe, langsamer zu fahren. Kurz danach sei dann der Unfall passiert. Warum sie und die tödlich verletzte Frau aus dem Wagen geschleudert wurden, konnte sie sich nicht erklären. Beide seien angeschnallt gewesen - ein Gutachten geht vom Gegenteil aus.

Die schwer verletzte Frau lag drei Wochen lang in Krankenhäusern. Sie klagte bei Gericht noch immer über anhaltende Schmerzen im Becken und Steißbein: „Ich kann weder lange sitzen, noch stehen, noch gehen.“

Urteil als Signal für andere Autofahrer

Die Richterin verurteilte die 23-Jährige zu zwölf Monaten Haft, wobei ihr acht Monate bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen werden. Außerdem muss sie, abgesehen von den Zahlungen ihrer Versicherung, der einen Beifahrerin 1.000 Euro und der anderen noch 500 Euro Schmerzensgeld zukommen lassen.

Die Richterin erkannte ein grob fahrlässiges Verhalten: „Keiner wäre mit Ihnen mitgefahren, wenn sie gewusst hätten, dass Sie keinen Führerschein haben.“ Weiters habe ihr das Fahrsicherheitstraining und Praxis gefehlt, was zu Unsicherheiten geführt habe - erst recht auf Schnee. Und dann sei sie auch noch zu schnell gefahren: „Sie haben das Gefahrenpotenzial nicht einschätzen können.“ Die vier Monate unbedingte Haft sollen auch eine Signalwirkung an alle anderen Verkehrsteilnehmer sein.

Der Verteidiger meldete sofort volle Berufung an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.