Gemischte Reaktionen um „Ehe für alle“ ab 2019

Die Regierung hat sich nun - nach dem Verfassungsgerichtshof - doch für die Ehe für alle ausgesprochen. Erfreut zeigen sich diverse Homosexuellenvereine in der Steiermark; kirchennahe Organisationen sehen das Thema etwas kritischer.

Man sei mit dieser Entscheidung endlich im 21. Jahrhundert angekommen, heißt es etwa von der Opposition. Die Ehe weiterhin nur Heterosexuellen vorzubehalten, sei nicht umsetzbar, sagen die Klubchefs von ÖVP und FPÖ - mehr dazu in „Ehe für alle“ kommt.Regierung gibt sich geschlagen (news.ORF.at).

„Der größte Meilenstein“

Bei Homosexuellenvereinen ist man erleichtert, so Joe Niedermayer, Vorstand der Rosalila PantherInnen: „Für die ganzen vielen Menschen da draußen, die jetzt schon jahrelang gewartet haben, eine Beziehung eingehen wollen, füreinander da sein wollen - für die ist es jetzt der größte Meilenstein.“

 Homosexuelle Homo Homoehe

ORF

Argumente gegen die Homoehe - wie die Tatsache, dass daraus keine Kinder hervorgingen - könne Niedermayer nicht verstehen: „Wenn das eine Voraussetzung wäre, müsste man auch sogenannte Josefsehen verbieten, wenn Menschen heiraten, die nicht mehr zeugungsfähig sind, oder Ehen am Sterbebett. Wir reden da also von juristischen Details.“

Evangelische Kirche abwartend

Die evangelische Kirche wolle die Synode in Wien Anfang Dezember abwarten und erst dann Stellung beziehen. Die katholische Kirche hat indes bis zuletzt an der Unverwechselbarkeit der Ehe in ihrer Doppelfunktion des öffentlichen Gelöbnisses und der Sicherung der Generationenfolge durch Mann und Frau festgehalten, heißt es von Kardinal Christoph Schönborn.

Auch in der Steiermark hieß es im Vorfeld, die standesamtliche „Ehe für alle“ sei eine politische Entscheidung. Das kirchliche Sakrament der Ehe bleibe nach wie vor Mann und Frau mit der Ausrichtung auf Nachkommenschaft vorbehalten.

Sorge um Leihmutterschaft

Sorge bereite das Thema Kinder, sagt Sissi Potzinger vom Katholischen Familienverband: Aus dem Gesetzestext sei zum Thema nur der Begriff „verschiedenen Geschlechts“ aufgehoben worden. Der Passus „Zeugen von Kindern“ sei geblieben. Unter Gleichgeschlechtlichen ist das biologisch gesehen schwierig: „Wenn diese jetzt einen Rechtsanspruch auf Kinder ableiten, besteht die Gefahr, dass sie dann ein Recht auf Leihmutterschaft einklagen.“

Für Potzinger ist hier also das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Gefahr der Leihmutterschaft müsse ausgeschlossen werden. Hierzu verlange man, dass im Verfassungrang noch einmal geregelt wird, dass die Leihmutterschaft in Österreich verboten bleibt, so Potzinger.

Erste gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen

In Europa sind es ab Jänner dann mit Österreich 16 Länder, in denen Homosexuelle am Standesamt heiraten dürfen. Die ersten waren im Jahr 2001 die Niederlande. In Österreich wurde am Freitag bereits die erste gleichgeschlechtliche Ehe ist bereits geschlossen - mehr dazu in Erste Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares (wien.ORF.at).

In Wien gaben sich jene beiden Frauen das Ja-Wort, die gemeinsam mit dem Rechtskomitee Lambda das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht haben. Jene fünf Paare, die im Vorjahr vor dem Verfassungsgerichtshof erfolgreich waren, dürfen bereits heuer heiraten - alle anderen müssen bis Jänner 2019 warten.

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