Auftakt für nächsten IS-Prozess in Graz

Im Grazer Straflandesgericht hat am Montag ein weiterer IS-Prozess begonnen. Zwei Männer sind angeklagt. Einer soll Bombenpläne nach Österreich gebracht haben; der zweite soll versucht haben, Dschihad-Kämpfer anzuwerben.

„Ich vertrete mich selbst, ich erkenne den mir aufgezwungenen Verteidiger nicht an", sagte der Zweitangeklagte am Montag gleich am Beginn des Prozesses. Der 38-Jährige ist österreichischer Staatsbürger mit bulgarisch-türkischen Wurzeln. Das sei typisch für die Ideologie des IS, hakte der Staatsanwalt umgehend ein - nur die Scharia und das Kalifat seien als Rechtsordnung anerkannt.

Angeklagter soll radikale Lehren verbreitet haben

Der Staatsanwalt wirft dem 38-Jährigen vor, sich seit mehr als 15 Jahren im radikalislamischen Milieu zu befinden. Er habe eine Koranschule in Ägypten besucht und sich dann mehrere Jahre in Graz aufgehalten, wo er in einem islamischen Glaubensverein als Imam radikale Lehren verbreitete und dazu aufgerufen habe, nach Syrien in den Heiligen Krieg zu ziehen. Den Verein bezeichnete der Staatsanwalt als „Stützpunkt des IS in Österreich“, den der Zweitangeklagte mitaufgebaut habe.

USB-Stick mit Bombenplänen

Der andere Angeklagte, ein 24 Jahre alter Bulgare, soll sich 2015 zwei Monate lang beim IS in Syrien aufgehalten haben. Von dort habe er einen USB-Stick mit einer „dschihadistischen Bibliothek" nach Österreich mitgebracht, so der Staatsanwalt. Darauf zu finden seien Dateien mit Anleitungen zum Bombenbau, zum Umgang mit Sprengstoff, Arsen und Napalm und ein Handbuch über einen Kurs zur schnellen Durchführung von Terroranschlägen in Europa.

Die Auswertung dieses USB-Sticks und vor allem die Übersetzung der meist auf Arabisch verfassten Dokumente hätten fünf Monate gedauert, so der Ankläger. Er ist auch überzeugt, dass die beiden Angeklagten gemeinsam begonnen hätten, einen Anschlag vorzubereiten. An der Wohnungstür des Zweitangeklagten seien TNT-Sprengstoffspuren gefunden worden.

Verteidiger wies Anschuldigungen zurück

Der Verteidiger des Erstangeklagten wies die Ausführungen des Staatsanwaltes als „Themaverfehlung" zurück. Sein Mandant sei zwar gläubig, aber weder radikal noch ein Terrorist. Er sei nie in Syrien gewesen, spreche nicht gut genug Arabisch und habe sich nur „Blödsinn aus dem Internet heruntergeladen." Der Prozess geht am Nachmittag weiter und ist für drei Tage anberaumt.