Doppelstaatsbürger: Steiermark prüft Bescheide

In der Causa um angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften prüft die Steiermark noch einmal alle bisher ausgestellten Bescheide - auch die rechtskräftigen. Derzeit sind 30 Verfahren offen.

In Wien hatte der Verfassungsgerichtshof einem Mann, dem der Entzug des österreichischen Passes drohte, Recht gegeben - mehr dazu in Wien will Verfahren „rasch“ positiv beenden (news.ORF.at). Nach diesem Urteil will nun auch die in der Steiermark zuständige Landesabteilung 3 30 Aberkennungsbescheide - darunter drei rechtskräftige - prüfen.

„Einige der Verfahren werden sicher eingestellt“

Laut der Leiterin der Fachabteilung Verfassungsdienst, Waltraud Bauer-Dorner, sind derzeit 30 Verfahren offen. Viele von ihnen würden auf den mutmaßlichen Wählerevidenzlisten basieren, „zumindest einige der Verfahren werden sicher eingestellt“, kündigte sie an.

Indes warte man auf neun beim Landesverwaltungsgericht anhängige Fälle, um alle gleich zu behandeln, so Bauer-Dorner; einige Personen hätten nach Aberkennungsbescheiden auch Beweise vorgelegt, die sie entlasteten. Der Abschluss soll voraussichtlich im ersten Quartal 2019 erfolgen.