Arzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Wegen fahrlässiger Tötung ist am Dienstag ein Arzt in Leoben verurteilt worden. Ein Patient hatte in seiner Praxis einen Herzinfarkt erlitten und war wenige Tage später gestorben. Zunächst war der Arzt freigesprochen worden.

Es sollte jedoch zu einer Neuauflage des Prozesses kommen. Denn nach dem Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Mai - mehr dazu in Reanimation scheiterte: Arzt freigesprochen (8.5.2018) - ergriffen die Anwältin des Opfers und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel.

Geldstrafe von 8.400 Euro

Der Fall liegt drei Jahre zurück: Damals soll der obersteirische Hausarzt einen Patienten, der in seiner Ordination einen Herzinfarkt erlitten hatte, nicht ausreichend reanimiert haben: Er fiel ins Koma und starb wenige Tage später. Laut Gerichtsgutachterin hätte der 57-Jährige auch bei ausreichender Behandlung nicht sicher überlebt.

In der neuerlichen Verhandlung wurde der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 8.400 Euro verurteilt. Er hat das Urteil angenommen.

Vergleich mit Söhnen

Laut der Anwältin des Opfers seien einige Ansprüche zivilrechtlicher Natur gegenüber den beiden Söhnen und der Witwe bereits anerkannt worden. Bezüglich der Söhne seien sie im Rahmen eines Vergleichs bereits endgültig bereinigt.