Suizid oder Mord? Verfahren wird neu aufgerollt

Die Staatsanwaltschaft Graz rollt einen oststeirischen Todesfall aus dem Jahr 2014 neu auf. Ein Gutachten zieht den Suizid eines Pensionisten im Umfeld eines Arztes, der seine Kinder jahrelang gequält haben könnte, in Zweifel.

Es geht um den Tod eines 63-Jährigen in der Nacht zum 26. September 2014: Die Leiche des Mannes lag im Wohnzimmer seines Einfamilienhauses bei Hartberg, die Waffe gehörte dem benachbarten Arzt, der auch Kontakt zur Tochter des Toten hatte. Die Staatsanwaltschaft ging damals von einem Suizid aus, Details blieben aber unklar - etwa wie die Waffe in das Haus des Pensionisten gekommen war. Dennoch wurde das Ermittlungsverfahren abgebrochen.

„Wir sind wieder am Anfang“

Laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ gibt es nun aber erhebliche Zweifel, ausgelöst durch ein Privatgutachten durch einen Experten für Schießwesen im Auftrag der Staatsanwaltschaft: Es geht um fehlende Schmauchspuren beim Toten, dessen Handbehinderung, welche die vorliegende Schussabgabe schwierig gestaltet haben könnte, und darum, dass die im Haus befindliche Ehefrau des Pensionisten und ein weiterer Mann keine Schussabgabe gehört hatten. „Diese Punkte, die angesprochen wurden, die sollen jetzt abschließend geklärt werden“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher, „wir sind wieder am Anfang des Ermittlungsverfahrens“.

„Keine Fehler bei den Ermittlungen“

Fehler bei den Ermittlungen sieht er keine, damals sei man klar von einem Suizid ausgegangen: „Damals war das für uns ganz klar. Jetzt ist es nicht mehr so klar und wird neu aufgerollt“, so Bacher. Auch das gerichtsmedizinische Gutachten sah damals Suizid als wahrscheinlicher an, und eben weil man von einem Suizid ausgegangen war, war die Spurensicherung erst verspätet zum Tatort geholt worden - nachdem die Angehörigen den Raum bereits gereinigt hatten.

Aufgrund der polizeilichen Ermittlungen und den Erkenntnissen des Gerichtsmediziners habe 2014 auch kein Grund bestanden, einen Experten für Schießwesen hinzuzuziehen, so Bacher: Auf der Waffe und auf dem Magazin seien ausschließlich Fingerabdrücke des Toten gefunden worden, nur auf einem Projektil befand sich die DNA eines Unbekannten. Damals war man davon ausgegangen, dass wegen einer untypischen Waffenhaltung durch die Behinderung keine Schmauchspuren zu finden waren - das hat der Gutachter nun widerlegt: Es hätten sich sehr wohl Schmauchspuren finden müssen. Allerdings könne deren Fehlen mehrere Ursachen haben, betonte Bacher.

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