Impfpass Pflicht bei Schuleinschreibung

Am Montag startet die Einschreibung für höhere Schulen - und bei der Anmeldung muss auch der Impfpass des Kindes vorgelegt werden. Angesichts der zahlreichen Masernfälle in der Steiermark hat die Maßnahme Brisanz gewonnen.

Es ist eine Maßnahme, die bereits 2017 verordnet wurde, doch angesichts der zahlreichen Masernfälle in der Steiermark - mehr dazu in Masern: Hoffen auf Semesterferien - noch mehr an Wichtigkeit gewinnt: Wer sein Kind ab Montag an einer höheren Schule einschreibt, muss bei der Anmeldung den Impfpass vorlegen.

Überblick für Schulgemeinschaft

Es wird notiert, welche Impfungen das Kind bereits hat oder auch nicht - so bekommen die Schulärzte einen Überblick, wie gut die Schulgemeinschaft vor Krankheiten geschützt ist, und man kann im Ernstfall besser reagieren.

„Durch andere geschützt“

Die Gründe, warum auch der Impfpass vorgelegt werden muss, sind naheliegend, erklärt Landesschularzt Günter Polt: „Das heißt: 50, 100, 500 Kinder gemeinsam, und es gibt eine entsprechende Durchimpfungsrate. Dann sind auch Kinder, die gesundheitlich geschwächt oder immunsupprimiert sind, sich nicht impfen lassen können, durch das Impfen der anderen Kinder geschützt.“

„Weil es dann schneller geht“

Wenn man eine Schule besucht, habe man auch eine Verantwortung gegenüber anderen - so der Landesschularzt. Deshalb werde bei der Einschreibung notiert, welche Impfungen die künftigen Schüler haben oder nicht.

„Die Kontrolle - je nach Einrichtung - übernimmt das medizinische Personal. Das kann zum Beispiel der Schularzt sein in den Pflichtschulen oder höheren Schulen oder anderes Gesundheitspersonal, die dann den Impfpass kontrollieren. Wichtig ist nur bei der Einschreibung, dass dieses Dokument vorhanden ist, weil es dann schneller geht“, so Polt.

Raschere Reaktion möglich

Kontrolle bedeutet übrigens, dass man Eltern auf Auffrischungsimpfungen aufmerksam machen kann oder und im Ernstfall - wie jetzt bei den Masern - auch schneller und gezielter reagieren kann.