Nach Kuhattacke: Landwirte verunsichert

Nachdem ein Tiroler Bauer zur Zahlung von fast 500.000 Euro verurteilt wurde, weil eine Urlauberin von seinen Kühen zu Tode getrampelt worden war, sind viele steirische Alm- und Bergbauern verunsichert - Sperren werden angedacht.

Bis zu 490.000 Euro muss jener Tiroler zahlen, dessen Kühe vor rund fünf Jahren eine Touristin zu Tode getrampelt haben - so das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck - mehr dazu in Kuhattacken-Urteil: Droht Aus für Almen? (22.2.2019). Der Landwirt beruft, damit geht es in die nächste Instanz. Grund zur Sorge für Almbauern bestehe nicht, meint die Zivilrechtsexpertin Monika Hinteregger von der Universität Graz.

Sie betont: „Dieses Urteil kann man keineswegs so verallgemeinern, dass ab jetzt Weidetiere immer umzäunt werden müssen. Das ist sicher nicht der Fall. Aber man kann sehr wohl aus dem Urteil ableiten, dass in besonderen Situationen - also auf sehr stark frequentierten Wegen - es sehr wohl eine erhöhte Verwahrungspflicht von Landwirten geben kann.“

Einzäunen finanziell nicht möglich

Die Verunsicherung bei steirischen Landwirten ist dennoch groß: Ein Einzäunen der Weiden sei finanziell meist nicht denkbar. Außerdem führen Rad- und Wanderwege über die Almen: „Es sind doch über hunderte oder einige hunderte Kilometer, die über die Almen führen. Ich denke da an Pilgerwege, etwa Richtung Mariazell“, so Anton Hafellner von der Almwirtschaft Österreich.

Landwirtschaftskammer will Runden Tisch

Die Landwirtschaftskammer fordert einen baldigen Runden Tisch mit Politik, Almbauern und Tourismus, „um sich gemeinsam abzustimmen, wie die weiteren Schritte aussehen können, um hier mehr Rechtssicherheit für den Landwirt zustande zu bringen. Das ist der erste springende Punkt. Der zweite ist das Thema, Versicherungslösungen für solche Situationen zu schaffen. Hier gibt es Handlungsbedarf“, betont Kammerdirektor Werner Brugner.

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Ein gewisses Maß an Eigenverantwortung dürfe man schon erwarten. Ansonsten werde wohl bald alles geklagt, so Brugner: „Ich prophezeie es Ihnen: Es wird Gerichtsurteile geben nach Verkehrsunfällen, im Rahmen derer die Verunfallten die ASFINAG anzeigen werden, weil sie vergessen haben, zu schreiben, dass die Fahrbahn nass ist.“

„Eigenverantwortung sehr gering eingeschätzt“

Ob das Urteil gegen den Tiroler Landwirt auch in zweiter Instanz hält, kann natürlich noch nicht gesagt werden. Laut der Expertin könnte zumindest die Strafe gesenkt werden: „Was mir bei dieser Entscheidung etwas bedenklich erscheint, ist, dass die Eigenverantwortung der Verunglückten doch eher sehr gering eingeschätzt wird.“

Die steirischen Almen werden wohl auch weiterhin für Wanderer offen stehen. So mancher Landwirt denkt aber schon darüber nach, seine Alm zu sperren. Andere wiederum wollen ihre Tiere nicht mehr auf die Almen treiben.

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