Körperverletzung: Türsteher freigesprochen

Eine Rauferei vor einem Grazer Tanzclub im Juni des Vorjahres hat am Dienstag ein gerichtliches Nachspiel gehabt: Ein Türsteher war wegen Körperverletzung angeklagt - und wurde „im Zweifel“ freigesprochen.

Laut Anklage soll der 30-Jährige drei Personen teils schwer verletzt haben, beim Prozess gab es aber unterschiedliche Zeugenaussagen: Eine Taxifahrerin, die einen Teil des Geschehens beobachtet hatte, sagte aus, dass sie gesehen habe, wie jemand aus dem Club rauskam und eine Person mit der Faust schlug - den Angreifer beschrieb sie jedoch kleiner als den Angeklagten.

„Was hätte ich davon?“

Der zweite Zeuge - ebenfalls Türsteher - will an diesem Abend verletzungsbedingt nicht gearbeitet, lediglich an der Kasse ausgeholfen und die Rauferei bemerkt haben- daraufhin sei er weggegangen, gab er zu Protokoll. Laut Sicherheitsfirma habe er allerdings Dienst gehabt, bemerkte der Richter, und der Anwalt des Angeklagten wollte wissen, warum er ausgerechnet zum Zeitpunkt der Rauferei weggegangen sei. „Weil es so war“, lautete die Antwort des Zeugen. Und die Frage, ob er jemanden verletzt hätte, verneinte er und fügte hinzu: „Was hätte ich davon?“

„Im Zweifel für den Angeklagten“

Zwei der drei Opfer identifizierten den Angeklagten als Angreifer - einer allerdings auch den Türsteher, der eigentlich nur als Zeuge da war. Der Richter sprach daraufhin den 30-jährigen Angeklagten frei und begründete die Entscheidung mit „Im Zweifel für den Angeklagten“. Zum Schluss bemerkte er noch: „Dann wird wohl der Zeuge die Anklage erhalten.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.